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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich

Ziel

Bei Projekten zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich handelt es sich um länderübergreifende Projekte zur Zusammenarbeit auf Grundlage multilateraler Partnerschaften, vor allem zwischen Hochschuleinrichtungen aus Programm- und förderfähigen Partnerländern.

Ziel dieser Projekte ist es, förderfähige Partnerländer in folgenden Bereichen zu unterstützen:

  • Modernisierung, Zugänglichkeit und Internationalisierung des Hochschulbereichs
  • Bewältigung der Herausforderungen für die Hochschuleinrichtungen und -systeme
  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EU
  • Förderung der freiwilligen Konvergenz mit EU-Entwicklungen in der Hochschulbildung
  • Förderung persönlicher Kontakte und Unterstützung von interkulturellem Bewusstsein und Verständnis

Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen von zwei wichtigen Strategiepapieren und vier einander ergänzenden Finanzinstrumenten:

Möglichkeiten

Erasmus+ bietet Organisationen aus förderfähigen Partnerländern, vor allem Hochschuleinrichtungen (HEI), die Möglichkeit, die Zusammenarbeit im Rahmen folgender Aktionen zu fördern:

  • Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
  • Verbesserung der Kompetenzen in den HEI durch neue Bildungsprogramme
  • Verbesserung von Verwaltung, Governance und Innovationsfähigkeit sowie Internationalisierung
  • Steigerung der Kapazitäten der nationalen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme
  • Förderung der regionalen Integration und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt

Projekte zum Kapazitätsaufbau konzentrieren sich in der Regel auf eine von drei Hauptaktivitäten:

  • Verbesserung der Lehrpläne
  • Modernisierung von Verwaltung und Betrieb von Hochschuleinrichtungen und -systemen
  • Ausbau der Beziehungen zwischen den Hochschuleinrichtungen und ihrem weiteren sozioökonomischen Umfeld

Den Organisationen stehen zwei Arten von Projekten zur Auswahl:

  1. Gemeinsame Projekte, die Organisationen aus Partnerländern unterstützen, (z. B. durch Verbesserung der Lehrpläne, Modernisierung des Managements)
  2. Strukturprojekte, die die Hochschulsysteme stärken und Reformen auf nationaler und/oder regionaler Ebene fördern

Teilnahme

Teilnahmewillige Organisationen können sich als Mitglied eines Konsortiums bewerben. Bei Projekten in einem Partnerland müssen in der Regel zwei Programmländer am Konsortium beteiligt sein sowie

  • mindestens eine HEI aus jedem teilnehmenden Programmland,
  • mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus dem Partnerland und
  • mindestens so viele Hochschuleinrichtungen aus dem Partnerland wie Hochschuleinrichtungen aus den Programmländern.

An Projekten in mehr als einem Partnerland müssen mindestens zwei förderfähige Partnerländer und mindestens zwei Programmländer beteiligt sein. An einem Konsortium müssen in der Regel

  • mindestens eine HEI aus jedem teilnehmenden Programmland,
  • mindestens zwei Hochschuleinrichtungen aus jedem teilnehmenden Partnerland und
  • mindestens so viele Hochschuleinrichtungen aus den Partnerländern wie Hochschuleinrichtungen aus den Programmländern beteiligt sein.

Förderfähige Partnerländer sind Länder in den Regionen 1–4 und 6–11. An Projekten in Region 8 (Lateinamerika) müssen mindestens zwei Partnerländer aus der Region selbst beteiligt sein; an Projekten in der Russischen Föderation (Region 4) mindestens ein weiteres Partnerland aus einer anderen Region. Bei allen Strukturprojekten muss auch das Bildungsministerium des Partnerlands einbezogen sein.

Konsortien müssen vom Antragsteller geleitet werden – der Organisation, die im Namen der Partner den Vorschlag einreicht und für die allgemeine Durchführung des Projekts zuständig ist. Anträge stellen können:

  • Hochschuleinrichtungen (möglichst aus einem Partnerland)
  • Verbände oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen
  • bei Strukturprojekten rechtlich anerkannte nationale oder internationale Rektoren-, Dozenten- oder Studierendenorganisationen

Organisationen aus Libyen, Syrien und der Russischen Föderation können keine Antragsteller sein.

Projektpartner können entweder Hochschuleinrichtungen oder aber andere öffentliche oder private Organisationen sein, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätig sind. Diese Organisationen können teilnehmen als:

  • vollwertige Partner, die unter der Leitung der antragstellenden Organisation aktiv am Projekt teilnehmen
  • assoziierte Partner, die zu besonderen Aufgaben oder Aktivitäten beitragen

Assoziierte Partner sind keine Mitglieder des Konsortiums und kommen als solche nicht für eine finanzielle Unterstützung aus dem Projekt in Betracht.

Wissenswertes

Projekte zum Kapazitätsaufbau konzentrieren sich in der Regel auf drei Aktivitäten:

  • Verbesserung der Lehrpläne
  • Modernisierung von Verwaltung und Betrieb von Hochschuleinrichtungen und -systemen
  • Ausbau der Beziehungen zwischen den Hochschuleinrichtungen und ihrem weiteren sozioökonomischen Umfeld

Die Projekte dauern in der Regel zwei oder drei Jahre; die Zuschüsse betragen zwischen 500 000 und 1 Million Euro. Die Mittel sollen die Kosten für Personal, Reise, Aufenthalt, Ausrüstung und Vergabe von Unteraufträgen decken.

Hochschuleinrichtungen in Programmländern müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen.

Antragstellung

Anträge sind online im Rahmen einer der jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu stellen.

Weitere Informationen

Der Erasmus+-Programmleitfaden ist die wichtigste Informationsquelle für Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau. Genauere Informationen zur Antragstellung dagegen erhalten Sie bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur.

Wenn Sie aus einem Land der Regionen 1, 2, 3, 4 oder 7 stammen oder an einer Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus einem dieser Länder interessiert sind, können Sie sich an das nationale Erasmus+-Büro im betreffenden Partnerland wenden.

Wenn Sie aus einem Programmland stammen, können Sie sich auch an die internationale Erasmus+-Kontaktstelle Ihrer nationalen Agentur wenden.

Related funding calls

Find out more

The Erasmus+ Programme Guide is the main source of information on capacity building opportunities, although more information on the application process is available from the European Education and Culture Executive Agency.

For further information you can contact the European Education and Culture Executive Agency.

If you are from a country in regions 1, 2, 3, 4 and 6 – or interested in cooperating with institutions from one of these countries, you may wish to contact the National Erasmus+ Office in that partner country.

If you are from an EU Member state or a third country associated to the programme, you can also contact the International Erasmus+ Contact Point in your National Agency.