Ziel
Im Rahmen von Jean-Monnet-Lehrstühlen vorgesehene Aktivitäten:
- vertiefende Lehrtätigkeit zu EU-Studien im Rahmen des offiziellen Curriculums einer Hochschuleinrichtung
- vertiefende Lehrtätigkeit zu EU-Studien für Studierende in Bereichen mit steigendem Arbeitskräftebedarf
Die Inhaber*innen von Jean-Monnet-Lehrstühlen sollten auch freie Lehr- und Lernmaterialien anbieten und freie Bildungsangebote in ihre Arbeit einbeziehen, um Lernen flexibler und zugänglicher zu machen.
Möglichkeiten
Hochschuleinrichtungen können auf EU-Studien spezialisierten Professor*innen einen Lehrstuhl anbieten.
Die Hochschuleinrichtungen sollen die Lehrstuhlinhaber*innen bei ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit und bei Reflexionen unterstützen. Sie sollen dafür sorgen, dass die betreffenden Kurse in möglichst viele Studiengänge einbezogen werden.
Bedingungen
Alle Hochschuleinrichtungen weltweit können eine Festanstellung beantragen. Ist die Hochschuleinrichtung in einem Programmland ansässig, muss sie über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen.
Für jene in Partnerländern ist kein ECHE erforderlich.
Diese Möglichkeit steht Einzelpersonen nicht zur Verfügung.
Dauer und Aktivitäten
Jean-Monnet-Lehrstühle werden für drei Jahre vergeben und umfassen pro Studienjahr eine Lehrtätigkeit von mindestens 90 Stunden im Bereich EU-Studien an der antragstellenden Hochschuleinrichtung durch den/die Lehrstuhlinhaber*in.
Der/die Lehrstuhlinhaber*in muss pro Studienjahr außerdem eine zusätzliche Aktivität durchführen.
Die 90 Stunden Lehrtätigkeit umfassen Vorlesungen, Seminare und Tutorien sowie Fernunterricht, jedoch keine persönliche Betreuung.
Lehrstuhlinhaber*innen müssen als Professor*innen zum festen Lehrpersonal der antragstellenden Einrichtung gehören und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Gastprofessor*innen sein.
Zuschuss
Der Höchstbetrag der Finanzhilfe pro Lehrstuhl beträgt 60 000 EUR.
Wissenswertes
Falls der/die Lehrstuhlinhaber*in ersetzt werden muss, muss die Hochschuleinrichtung dies schriftlich bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur beantragen. Darüber hinaus muss die neu vorgeschlagene Person über eine gleichwertige Spezialisierung wie der/die scheidende Lehrstuhlinhaber*in verfügen.
Related calls
Weitere Informationen
Im Erasmus+-Programmleitfaden finden Sie alle wesentlichen Informationen über Jean-Monnet-Lehrstühle. Genauere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie jedoch bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur oder die Europäische Kommission.