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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Hochschulbildung

Überblick

Erasmus+ unterstützt die Lehrtätigkeit in Hochschuleinrichtungen im Ausland.

Wenn Sie an einer Hochschule tätig sind, können Sie eine Zeit lang an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programm-Land oder einem Partnerland unterrichten.

Auch für Beschäftigte aus Organisationen in Programmländern gibt es die Möglichkeit einer Lehrtätigkeit.

Dabei kann es sich um Unternehmen, öffentliche Stellen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen handeln.

Dauer

Ein Austausch von Lehraufträgen zwischen zwei Programmländern dauert mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. An- und Abreise sind dabei nicht einbezogen.

Ein Austausch von Lehraufträgen zwischen einem Programmland und einem Partnerland dauert mindestens fünf Tage und höchstens zwei Monate . An- und Abreise sind dabei nicht einbezogen.

Während Ihres Auslandsaufenthalts beträgt die Lehrtätigkeit mindestens acht Stunden pro Woche (oder pro Aufenthalt, wenn dieser kürzer ist) Unterrichtszeit.

Bedingungen

Wenn Sie in einer Hochschuleinrichtung tätig sind, muss Ihre Einrichtung, wenn in einem Programmland ansässig, die Erasmus+-Hochschulcharta umgesetzt haben oder, wenn in einem Partnerland ansässig, eine interinstitutionelle Vereinbarung mit der aufnehmenden Institution unterzeichnen.

Programmland- Hochschuleinrichtungen können außerdem Beschäftigte aus Unternehmen oder aus anderen Organisationen in Programmländern einladen, bei ihnen zu unterrichten.

Bevor Sie Ihren Lehrauftrag wahrnehmen, unterzeichnen Sie, Ihre Hochschuleinrichtung und die aufnehmende Institution eine Mobilitätsvereinbarung. In diesem Dokument werden Ihre Lernziele, Rechte und Pflichten festgelegt und beschrieben, wie die Lehrtätigkeit anerkannt wird.

Finanzielle Unterstützung

Die EU-Zuschüsse sind ein Beitrag zu Reise- und Aufenthaltskosten für Ihren Auslandsaufenthalt. Ihre Höhe hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. vom aufnehmenden Land,
  2. bei Mobilität zwischen Programmländern von der Nachfrage seitens des Personals aus Ihrem Land, das im Ausland Unterricht geben will,
  3. von der Entfernung zwischen Ihrem und dem aufnehmenden Land,
  4. bei Mobilität zwischen Programmländern von der Verfügbarkeit anderer Finanzquellen in Ihrem Land oder Ihrer Region.

Im Falle eines Austauschs von Lehraufträgen zwischen Hochschulen in Programmländern ist Ihre entsendende Einrichtung für alle Zahlungen verantwortlich. Wenn Sie einem Unternehmen oder einer Organisation angehören, werden die Zahlungen von den Hochschuleinrichtungen übernommen, die Sie eingeladen haben. Wenn Ihr Lehrauftrag im Ausland als Austausch zwischen einem Programm- und einem Partnerland stattfindet, entscheiden die entsendende und die aufnehmende Einrichtung, wer Ihre Zahlungen vornimmt.

Die Höhe der Zuschüsse für Lehraufträge im Ausland als Austausch zwischen Programm- und Partnerländern ist im Programmleitfaden zu Erasmus+ angegeben. Überprüfen Sie zusammen mit Ihrer nationalen Agentur und Ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung, welche Zuschusssätze für die Lehraufträge zwischen Programmländern gelten.

Antragstellung

Sie können über Ihre Hochschuleinrichtung einen Zuschuss beantragen. Hochschuleinrichtungen wählen Bewerberinnen und Bewerber für Lehraufträge im Ausland unter ihren Mitarbeitern aus oder laden Beschäftigte aus Unternehmen oder Organisationen ein.

Die Auswahl sollte fair, transparent und gut dokumentiert sein.

Weitere Informationen

Erkundigen Sie sich beim akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschuleinrichtung, welche Angebote für Sie verfügbar sind.

Auch im Programmleitfaden finden Sie nähere Angaben dazu:

Die nationalen Agenturen für Programmländer und die nationalen Büros für Partnerländer (sofern vorhanden) helfen ebenfalls bei Fragen und bei der Antragstellung.