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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Studium im Ausland

Erasmus+ hilft bei der Organisation des Austauschs von Studierenden und Doktoranden innerhalb von Erasmus+-Programmländern sowie von und nach Partnerländern.

Durch einen Studienaufenthalt im Ausland können Sie Ihre Kommunikationsfähigkeit, Ihre Sprachkenntnisse und Ihre interkulturellen Kompetenzen verbessern und soziale Kompetenzen erwerben, die zukünftige Arbeitgeber sehr zu schätzen wissen. Mehr zu den Vorteilen eines Auslandsaufenthalts.

Sie können Ihren Studienaufenthalt im Ausland auch mit einem Praktikum verbinden und so Berufserfahrung sammeln, die für den Einstieg in den Arbeitsmarkt wichtiger denn je ist.

Die Möglichkeit eines Studienaufenthaltes im Ausland steht Bachelor- oder Master-Studierenden und Doktoranden offen.

Bei Mobilität zwischen Programmländern kann Ihnen die Online-Sprachhilfe von Erasmus+ dabei helfen, die in Ihrem Studiengang verwendete Sprache zu erlernen.

Studierende mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können zusätzliche Finanzmittel beantragen, nachdem sie für das Auslandsstudium ausgewählt wurden.

Dauer

Ihr Studienaufenthalt im Ausland dauert mindestens 2 Monate (bzw. ein akademisches Trimester) und höchstens 12 Monate.

Sie können mit Erasmus+ mehrmals einen Auslandsaufenthalt absolvieren, entweder als Studierende/-r oder als Praktikant/-in, jedoch dürfen Sie insgesamt innerhalb ein und desselben Studienzyklus nicht länger als 12 Monate im Ausland verbringen.

Mit „Zyklus“ ist das im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) festgelegte Studienniveau gemeint:

  • Erster Zyklus (Bachelor oder gleichwertig) EQR – 5/6
  • Zweiter Zyklus (Master oder gleichwertig) EQR 7
  • Dritter Zyklus (Doktor oder gleichwertig) EQR 8

In „einstufigen“ Studiengängen wie Medizin oder Architektur können Sie bis zu 24 Monate mit Erasmus+ ins Ausland gehen.

Bedingungen

Um im Rahmen von Erasmus+ im Ausland studieren zu können, müssen Sie an einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben sein und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad abgeschlossen wird. Studierende im ersten Zyklus müssen sich mindestens im zweiten Studienjahr befinden.

Ihr Studienaufenthalt im Ausland muss im Hinblick auf Ihr Studienziel und Ihre persönliche Entwicklung relevant und Bestandteil Ihres Studiengangs sein.

Ihre Heimathochschule und die aufnehmende Hochschuleinrichtung müssen miteinander eine interinstitutionelle Vereinbarung abgeschlossen haben, damit ein Studienaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ möglich ist.

In Programmländern müssen beide Einrichtungen außerdem über die Erasmus-Charta für die Hochschulbildung verfügen. Einrichtungen in Partnerländern verpflichten sich mit der Unterzeichnung der interinstitutionellen Vereinbarung zur Einhaltung der darin festgelegten Grundsätze.

Akademische Anerkennung

Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland:

  1. Sie, die entsendende und die aufnehmende Hochschuleinrichtung unterzeichnen eine Lernvereinbarung für das Studium, um eine transparente und effiziente Vorbereitung des Austauschs zu gewährleisten und die Modalitäten der Anerkennung der im Ausland erzielten Lernergebnisse zu vereinbaren. Mit diesem Dokument werden die Rechte und Pflichten der verschiedenen Parteien festgelegt.
  2. Sie erhalten die Erasmus+-Charta für Studierende, in der Ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich Ihres Studienaufenthalts dargelegt sind.

Nach Ihrem Studienaufenthalt im Ausland:

  1. Die aufnehmende Einrichtung stellt Ihnen und der entsendenden Einrichtung einen Leistungsnachweis aus, in dem sie bestätigt, dass das vereinbarte Studienprogramm absolviert wurde, und dass sie die Lernergebnisse anerkennt.

  2. Ihre Hochschuleinrichtung muss – wie in der Lernvereinbarung vor Beginn der Mobilitätsphase festgelegt – Ihre Leistungspunkte (ECTS oder gleichwertiges System) anerkennen und sie ohne weitere Anforderungen für Ihren Abschluss anrechnen.

  3. Befindet sich Ihre Hochschuleinrichtung in einem Programmland, sollte Ihre Mobilitätsperiode auch im Diplomzusatz eingetragen werden.

Mehr zu den Leitlinien zur Nutzung der Lernvereinbarung für das Studium

Finanzielle Unterstützung

Sie können einen Erasmus+-Zuschuss als Beitrag zu Ihren Reise- und Aufenthaltskosten erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten zwischen Ihrem und dem Bestimmungsland, der Anzahl der Studierenden, die einen Zuschuss beantragen, der Entfernung zwischen den Ländern und der Verfügbarkeit anderer Zuschüsse.

Bei Mobilität zwischen Programmländern erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Agentur und Ihrer entsendenden Hochschuleinrichtung nach den geltenden Sätzen. Bei Mobilität von Studierenden im Hochschulbereich zu Praktikumszwecken sowie bei Mobilität von Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen oder aus Programmländern und Regionen in äußerster Randlage wird außerdem ein Zuschlag als zusätzliche Finanzhilfe ausgezahlt.

Die Höhe der Stipendien und Festsätze bei Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern wird im  Erasmus+-Programmleitfaden veröffentlicht.

Ganz gleich, ob Sie ein Erasmus+-Stipendium erhalten oder nicht: Sie müssen eine Finanzhilfevereinbarung unterzeichnen, in der die Dauer Ihrer Mobilität, die Höhe des Zuschusses und andere Rechte und Pflichten aufgeführt sind.  

Wenn Sie innerhalb von Programmländern mobil sind, unterzeichnet Ihre entsendende Einrichtung Ihre Finanzhilfevereinbarung und nimmt alle Zahlungen vor.

Wenn Sie zwischen Programm- und Partnerländern mobil sind, unterzeichnet die Einrichtung des Programmlandes die Finanzhilfevereinbarung. Die entsendende und die aufnehmende Einrichtung entscheiden, wer die Zahlungen an Sie vornimmt.

Als Erasmus+-Studierende(r) sind Sie von den Gebühren für Unterricht, Anmeldung, Prüfungen und Zugang zu den Laboratorien und Bibliotheken der aufnehmenden Einrichtung befreit. Möglicherweise wird jedoch ein geringer Betrag für Versicherung und Mitgliedschaft bei der Studentenvereinigung verlangt.

Sie könnten überdies für zusätzliche finanzielle Unterstützung durch Ihre Einrichtung, Ihr Land oder andere Quellen in Frage kommen. Konsultieren Sie dazu den Europäischen Finanzierungsleitfaden oder die Studienportale.

Möglicherweise können Sie sich auch um ein Stipendium für einen gemeinsamen Masterabschluss oder ein EU-verbürgtes Darlehen für Masterstudierende für einen Masterstudiengang von bis zu zwei Jahren Dauer bewerben.

Bewerbung

Sie können über das Auslandsamt oder das Erasmus+-Büro Ihrer Hochschuleinrichtung einen Antrag stellen.

Ihre entsendende Hochschuleinrichtung wird die Auswahl nach fairen und transparenten Kriterien treffen.

Studierende mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Studierende mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können zusätzliche Finanzmittel beantragen, nachdem sie für eine Mobilitätsperiode ausgewählt wurden.

Weitere Informationen

Informieren Sie sich über Ihre Rechte, wenn Sie im Ausland studieren oder ein Praktikum machen.

Bevor Sie sich mit weiterführenden Fragen an Ihre Einrichtung, Ihre nationalen Agenturen für Erasmus+-Programmländer oder (sofern vorhanden) Ihre nationalen Büros für Partnerländer wenden, schauen Sie bitte erst unter den häufig gestellten Fragen nach.

Die Vereinigung der Erasmus+-Studierenden und Alumni (ESAA) bietet Erasmus+-Studierenden und Alumni ein dynamisches Forum für Networking, berufliche Weiterentwicklung und interkulturellen Austausch.

Doktoranden können außerdem über die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen EU-Finanzmittel für Forschungsaufenthalte im Ausland erhalten.

Quick explainer

Personen aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei können an den meisten Möglichkeiten teilnehmen, da diese Nicht-EU-Länder mit dem Programm Erasmus+ assoziiert sind.

Personen aus anderen Nicht-EU-Ländern können an gemeinsamen Erasmus-Mundus-Masterabschlüssen, internationalen Studenten- und Personalaustauschprogrammen (bei Teilnahme der Hochschule) oder Jugendaustauschprogrammen teilnehmen.

Die Teilnahmekriterien sind je nach Aktivität unterschiedlich. Genaue Informationen hierzu gibt es auf den Seiten zu den einzelnen Möglichkeiten.

Erasmus+ wird in zwei Arten von Ländern durchgeführt.

EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer

Diese können uneingeschränkt an allen Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. Dazu gehören unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und die EU-Beitrittskandidaten. Früher wurden sie als Programmländer bezeichnet.

Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer

Diese können an bestimmten Aktionen von Erasmus+ teilnehmen. Davon gibt es viele in aller Welt. Früher wurden sie als Partnerländer bezeichnet.

Hier finden Sie die vollständige Liste der förderfähigen Länder

These descriptions determine the countries in which Erasmus+ activities may take place, and which type of activities are possible.

EU Member States and third countries associated to the Programme

These can fully take part in all the actions of the Erasmus+ Programme. They include all EU countries, members of the European Free Trade Association (EFTA), candidate EU countries and others.

Third countries not associated to the Programme

These can take part in certain Erasmus+ actions. There are many of these, spanning the globe.

Duration

Your long-term study period abroad can last a minimum of 2 months (or 1 academic term or trimester) and a maximum of 12 months. Students can also do a blended mobility, combining a virtual period with a physical short or long-term mobility. The short-term physical presence abroad as part of blended mobility lasts a minimum of 5 days and a maximum of 30 days.

You can benefit of an exchange abroad with Erasmus+ multiple times, either as a student or as a trainee, but your total time abroad (study abroad periods included) may not exceed 12 months within one cycle of study.

"Cycle" refers to the level of study as defined by the European Qualifications Framework (EQF):

  • First cycle (Bachelor or equivalent) EQF – 5/6
  • Second cycle (Master or equivalent) EQF 7
  • Third cycle (Doctoral or equivalent) EQF 8

For "one-cycle" courses such as medicine or architecture, you can go abroad with Erasmus+ for as long as 24 months.

Conditions

To study abroad with Erasmus+, you must be registered in a higher education institution and enrolled in studies leading to a recognised degree or tertiary-level qualification. For students in the first cycle, you need to be at least in the second year of your studies.

Your period of study abroad must be relevant for your degree-related learning and personal development needs, and be part of the study programme that you are following.

Your home institution and the receiving institution must have an inter-institutional agreement between them for you to study there with Erasmus+.

Both institutions must also hold the Erasmus Charter for Higher Education (if they are in Programme countries). Institutions from Partner countries commit to the principles of the Charter when signing the inter-institutional agreements.

Academic recognition

Before the study abroad period:

  1. You, your sending and receiving higher education institutions must sign a Learning Agreement for Studies to ensure a transparent and efficient preparation of the exchange abroad, as well as to agree on how activities successfully completed abroad will be recognised. This document sets out rights and responsibilities of the various parties
  2. You will receive the Erasmus+ Student Charter, explaining your rights and obligations with respect to your period of study abroad

After the study abroad period:

  1. The receiving higher education institution must provide you and your sending institution with a transcript of records confirming that the agreed programme has been completed and acknowledge the results

  2. Your higher education institution must recognise the credits (using ECTS credits or an equivalent system) as agreed in the Learning Agreement before the mobility and count them towards your degree, without any further requirements

  3. If your higher education institution is in a Programme country, your mobility period should also be recorded in the Diploma Supplement

Follow the link to read more on the Guidelines on how to use the Learning Agreement for Studies.

Financial support

You may receive an Erasmus+ grant as a contribution to your travel and subsistence costs. This may vary according to differences in living costs between your country and the destination country, the number of students applying for a grant, the distance between countries and the availability of other grants.

If you are moving between Programme countries, check with your National Agency and your sending higher education institution for applicable rates. There is also extra support for students going on a traineeship, students from disadvantaged backgrounds or from outermost Programme countries or regions.

Grant levels and fixed rates for exchanges between Programme and Partner countries are published in the Erasmus+ Programme Guide.

Students in receipt of an Erasmus+ grant or an Erasmus+-zero-grant will sign a grant agreement specifying the duration of the mobility, the amount of the grant and other rights and obligations.  

If you are mobile within Programme countries, your sending institution will sign your grant agreement and it will be responsible for making all payments.

If you are moving between Programme and Partner countries, the Programme country institution will sign the grant agreement. Your sending and receiving institutions will decide which one will make your payments.

As an Erasmus+ student, you are exempted from fees for tuition, registration, examinations, and charges for access to laboratories or libraries at the receiving institution. Small fees for insurance or student union membership may still apply.

You may be eligible for additional grants from your institution, government or other sources. Check the European Funding Guide or the Study Portals.

You may also be eligible to apply for a scholarship for a Joint Master programme, or an EU-guaranteed student loan. These loans are made available by financial intermediaries participating in the European Investment Fund-run Skills & Education Guarantee Pilot.

How to apply

You can apply through the international or Erasmus+ office of your higher education institution.

You should be selected by your sending higher education institution in a fair and transparent way.

Arrangements for students with physical, mental or health-related conditions

Students with physical, mental or health-related conditions may apply for additional funding after they have been selected for a mobility period.

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