Skip to main content

Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Überblick

Erasmus+ unterstützt Lehraufenthalte an berufsbildenden Einrichtungen im Ausland.

Sind Sie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig, können Sie auch für einen bestimmten Zeitraum an einer anderen geeigneten Organisation in einem Erasmus+-Programmland unterrichten.

In Frage kommen beispielsweise Unternehmen, öffentliche Stellen, Sozialpartner, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen.

Dauer

Lehraufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. An- und Abreise sind dabei nicht einbezogen.

Bedingungen

Vor Aufnahme Ihrer Lehrtätigkeit schließen Sie mit Ihrer Einrichtung und der aufnehmenden Organisation eine Mobilitätsvereinbarung. Darin werden Ihre Lernziele, Rechte und Pflichten sowie die Modalitäten der formellen Anerkennung Ihres Lehraufenthalts festgehalten.

Finanzielle Unterstützung

EU-Zuschüsse decken Ihre Reise- und Aufenthaltskosten während Ihres Auslandsaufenthalts und unterstützen teilnehmende Einrichtungen bei der Organisation.

Die Zuschüsse werden zwar von der EU finanziert, jedoch von den beteiligten berufsbildenden Einrichtungen verwaltet, die für Zahlungen an Einzelpersonen zuständig sind.

Antragstellung

Sind Sie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätig, können Sie als Einzelperson keinen Zuschuss beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die berufsbildenden Einrichtungen, die unter ihren Beschäftigten Kandidatinnen und Kandidaten für Lehrtätigkeiten im Ausland auswählen.

Die Auswahl sollte fair, transparent und gut dokumentiert sein.

Sind Sie nicht in einer berufsbildenden Einrichtung tätig, müssen Sie für einen Erasmus+-Lehraufenthalt im Ausland von einer berufsbildenden Einrichtung eingeladen werden.

Weitere Informationen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer berufsbildenden Einrichtung, ob Ihnen diese Möglichkeiten auch offen stehen.

Auch im Erasmus+-Programmleitfaden finden Sie Näheres dazu:

  • Teil B enthält die Auswahl- und Vergabekriterien sowie Bestimmungen für die finanzielle Unterstützung.

Die nationalen Agenturen helfen bei Fragen und bei der Antragstellung.