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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport

Lehrkräfte

Erasmus+ bietet verschiedene Möglichkeiten für Lehrtätigkeiten an ausländischen Bildungseinrichtungen.

In Frage kommen Beschäftigte des Bildungswesens sowie Unternehmensmitarbeiter/-innen, die ihr Fachwissen in einer bestimmten Branche oder zu einem bestimmten Thema mit Studierenden teilen möchten.

Erasmus+ bietet Möglichkeiten für Lehraufenthalte an Bildungseinrichtungen aller Ebenen.

Hochschulbildung

Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an ausländischen Hochschuleinrichtungen. Wenn Sie im Hochschulbereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programmland oder einem Partnerland unterrichten. Unternehmensmitarbeiter/-innen können ebenfalls Unterstützung erhalten, um an Hochschuleinrichtungen in einem Programmland zu unterrichten und ihr Wissen weiterzugeben.

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Berufliche Aus- und Weiterbildung

Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten in Einrichtungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung (VET) im Ausland. Wenn Sie in diesem Bereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programmland unterrichten oder ausbilden.Berufliche Aus- und Weiterbildung

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Schulbildung

Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten an ausländischen Schulen auf Ebene der Vor-, Grund- und Sekundarschulbildung. Eine Lehrtätigkeit im Ausland erweitert Ihren Horizont und fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Gastland. Diese Möglichkeiten stehen Schulen mit Sitz in Erasmus+-Programmländern offen.

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Erwachsenenbildung

Erasmus+ unterstützt Lehrtätigkeiten an ausländischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Wenn Sie in diesem Bereich tätig sind, können Sie zeitlich befristet an einer Einrichtung in einem Erasmus+-Programmland unterrichten oder ausbilden. Ein solcher Austausch kann zur Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse und Ihrer kulturellen Kompetenz beitragen und Ihnen neue Einsichten in Unterrichtsmethoden und -ansätze vermitteln.

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Personal mit körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Personal mit Beeinträchtigungen hat Anspruch auf die gleiche Behandlung seitens der aufnehmenden Einrichtung wie einheimisches Personal. Dafür stehen zusätzliche Mittel bereit.

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