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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Partnerschaften für zusammenarbeit

Was sind partnerschaften für zusammenarbeit?

Durch diese Aktion können die teilnehmenden Organisationen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit sammeln und ihre Kapazitäten stärken, aber auch hochwertige innovative Angebote und Ergebnisse hervorbringen. Je nach den Zielen des Projekts, den beteiligten Organisationen oder den erwarteten Wirkungen sowie anderen Elementen können die Partnerschaften für Zusammenarbeit von unterschiedlicher Größe und unterschiedlichem Umfang sein und ihre Aktivitäten entsprechend anpassen. Die qualitative Bewertung dieser Projekte richtet sich nach den Zielen der Zusammenarbeit und der Art der beteiligten Organisationen. 

Ausgehend von dieser Logik können Organisationen unter zwei Arten von Partnerschaften wählen, um gemeinsam zu arbeiten, zu lernen und zu wachsen:

  • Kooperationspartnerschaften
  • Kleinere Partnerschaften

Diese beiden Arten von Partnerschaften werden auf den nächsten Seiten ausführlich beschrieben. Anhand der Informationen in den beiden Abschnitten können Sie die Art der Partnerschaft auswählen, die am besten dem Profil und der Struktur Ihrer Organisation sowie Ihren Projektideen entspricht.

Welche aktivitäten werden in der regel von partnerschaften für zusammenarbeit durchgeführt?

Im Verlauf eines Projekts können Organisationen in der Regel vielfältige Aktivitäten durchführen. Von traditionellen bis hin zu kreativeren und innovativeren Aktivitäten haben Organisationen die Flexibilität, die beste Kombination zu wählen, die dazu beiträgt, die Ziele des Projekts in Bezug auf seinen Umfang und im Verhältnis zu den Kapazitäten der Partnerschaft zu erreichen. Beispiele hierfür sind:

  • Projektmanagement: Aktivitäten, die erforderlich sind, um die angemessene Planung, Durchführung und Nachbereitung der Projekte zu gewährleisten, einschließlich einer reibungslosen und effizienten Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern. In dieser Phase umfassen die Aktivitäten typischerweise organisatorische und administrative Aufgaben, virtuelle Treffen zwischen Partnern, Erstellung von Kommunikationsmaterial, Vorbereitung und Nachbereitung der Teilnehmer an Aktivitäten usw.  
  • Durchführungsaktivitäten: können Netzwerkveranstaltungen, Treffen, Arbeitssitzungen zum Austausch von Verfahren und zur Erarbeitung von Ergebnissen umfassen. An diesen Aktivitäten können auch Personal und Lernende teilnehmen (sofern ihre Teilnahme zur Erreichung der Projektziele beiträgt).
  • Verbreitungs- und Werbeaktivitäten: Organisation von Konferenzen, Sitzungen und Veranstaltungen zur Verbreitung, Erläuterung und Bekanntmachung der Projektergebnisse, unabhängig davon, ob es sich um greifbare Ergebnisse, Schlussfolgerungen, bewährte Verfahren oder Ergebnisse in anderer Form handelt. 

Beitrag dieser aktion zur verwirklichung der politischen prioritäten

Die Europäische Kommission legt jährlich gemeinsame Prioritäten und Ziele fest, die auf Ebene des Programms Erasmus+ in verschiedenen Gebieten der Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu verfolgen sind. Neben der Entwicklung der Kapazitäten der am Projekt beteiligten Organisationen zielen Partnerschaften für Zusammenarbeit somit darauf ab, mit ihren Ergebnissen einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Prioritäten zu leisten.

Aus diesem Grund sollten die Projekte ihre Arbeit unter Berücksichtigung einer oder mehrerer dieser Prioritäten konzipieren und diese bei der Antragstellung auswählen. Es wird auch empfohlen, bei der Ausarbeitung von Projektvorschlägen die Ergebnisse zuvor geförderter Projekte zu konsultieren, die auf ähnlichen Prioritäten basieren, um Kohärenz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden sowie schrittweise auf bestehenden Ergebnissen aufzubauen und einen Beitrag zur gemeinsamen Entwicklung der verschiedenen Bereiche zu leisten. Nützliche Informationen über geförderte Projekte finden Sie auf der Erasmus+-Projektergebnis-Plattform: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de/projects.

Um die europäischen Prioritäten besser mit den spezifischen Bedürfnissen auf nationaler Ebene zu verknüpfen, haben die nationalen Erasmus+-Agenturen darüber hinaus die Möglichkeit, eine oder mehrere dieser europäischen Prioritäten als in ihrem nationalen Kontext besonders relevant zu kennzeichnen, um Organisationen anzuregen, sich bei ihren Beiträgen in einem bestimmten Jahr auf diese ausgewählten Bereiche zu konzentrieren.

Im Jahr 2024 müssen Partnerschaften für Zusammenarbeit einen oder mehrere der folgenden Schwerpunktbereiche abdecken:

Für alle bereiche von Erasmus+ geltende prioritäten

  • Inklusion und Vielfalt in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendarbeit und des Sports: Das Programm unterstützt Projekte, die die soziale Inklusion fördern und darauf gerichtet sind, Menschen mit geringeren Chancen besser zu erreichen, darunter Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Regionen in äußerster Randlage leben, Menschen, die mit geschlechtsspezifischen Ungleichheiten oder sozioökonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, oder Menschen, die möglicherweise aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Diese Projekte werden dabei helfen, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen diese Gruppen beim Zugang zu den vom Programm angebotenen Möglichkeiten konfrontiert sind, sowie zur Schaffung inklusiver Umfelder beitragen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden. Im Rahmen dieser Priorität wird das Programm Projekte unterstützen, die Bildungsaktivitäten fördern und den vor dem Krieg in der Ukraine geflohenen Menschen dabei helfen, sich in ihre neuen Lernumgebungen zu integrieren.
  • Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels: Ziel des Programms ist es, die bereichsübergreifende Sensibilisierung für die Herausforderungen in Bezug auf den grünen Wandel, die Umwelt und den Klimawandel zu unterstützen. Vorrang erhalten Projekte zum Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Das Programm unterstützt auch die Erprobung innovativer Praktiken, um Lernende, Personal und Jugendarbeiter so vorzubereiten, dass sie zu wahren Akteuren des Wandels werden (z. B. für die Erhaltung von Ressourcen, die Einsparung von Energie, die Reduzierung von Abfall, den Ausgleich von CO2-Emissionen, die Entscheidung für nachhaltige Lebensmittel und Mobilitätsangebote usw.). Priorität erhalten darüber hinaus Projekte, die durch die allgemeine und berufliche Bildung, die Jugendarbeit und sportliche Aktivitäten Verhaltensänderungen in Bezug auf persönliche Vorlieben, das Konsumverhalten und den Lebensstil im Einklang mit den Prioritäten der Initiative Neues Europäisches Bauhaus1  fördern; Nachhaltigkeitskompetenzen von Pädagogen und Führungskräften im Bildungsbereich entwickeln und die geplanten Ansätze der teilnehmenden Organisationen in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit unterstützen.
  • Bewältigung des digitalen Wandels durch Aufbau von digitaler Bereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Kapazität: Das Programm unterstützt Pläne von Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung für den digitalen Wandel. Priorität wird Projekten eingeräumt, die die Kapazität und Bereitschaft der Einrichtungen für eine effektive Schwerpunktverlagerung hin zu digitaler Bildung erhöhen sollen. Das Programm unterstützt den gezielten Einsatz digitaler Technologien in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für Lehr-, Lern- und Bewertungszwecke und zur Förderung der Beteiligung. Dies umfasst die Entwicklung von digitaler Pädagogik und von Fachkompetenz im Einsatz digitaler Instrumente für Lehrkräfte, wozu auch gehört, barrierefreie und unterstützende Technologien bereitzustellen, sowie die Erstellung und innovative Nutzung digitaler Bildungsinhalte. Ebenso umfasst dies die Entwicklung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen der gesamten Bevölkerung durch geeignete Programme und Initiativen. Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung sowie auf die Bekämpfung der Ungleichheit unterrepräsentierter Gruppen beim Zugang zu digitalen Technologien und bei ihrer Nutzung gelegt. Das Programm wird die Nutzung der europäischen Rahmen für die digitale Kompetenz von Pädagogen, Bürgern und Organisationen weiter unterstützen.
  • Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe: Das Programm unterstützt die aktive Bürgerschaft und Ethik im lebenslangen Lernen; es fördert die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Vorrang haben auch Projekte, die den Menschen durch formale oder nichtformale Lernaktivitäten Möglichkeiten zur Teilhabe am demokratischen Leben und zum sozialen und zivilgesellschaftlichen Engagement bieten, wie z. B. Aktivitäten zur Sensibilisierung für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 und zur Förderung der Teilnahme daran. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln, insbesondere was die gemeinsamen Werte der EU, die Grundsätze der Einheit und Vielfalt sowie ihre kulturelle Identität, ihr kulturelles Bewusstsein und ihr gesellschaftliches und historisches Erbe anbelangt.

Zusätzlich zu den genannten allgemeinen Prioritäten werden die nachstehend beschriebenen bereichsspezifischen Prioritäten verfolgt.

Bereichspezifische prioritäten

Im Bereich der Hochschulbildung:

Vorrang erhalten Aktionen, die maßgeblich zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Bildungsraums beitragen. Der Bereich Hochschulbildung soll dabei unterstützt werden, noch vernetzter, innovativer, inklusiver und digitaler zu werden. Zu diesem Zweck fördert das Programm eine deutlich vertiefte und interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Hochschuleinrichtungen sowie mit den sie umgebenden Innovationsökosystemen und die Stärkung der Verflechtungen zwischen Bildung, Forschung und Innovation. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf der Stärkung von Inklusion, Mobilität, Digitalisierung, lebenslangem Lernen, Qualitätssicherung und automatischer Anerkennung. Eigentliches Ziel ist es, die Umgestaltung der Hochschulbildung in ganz Europa voranzutreiben, um die künftigen Generationen zum gemeinsamen Aufbau von Wissen für eine widerstandsfähige, inklusive und nachhaltige Gesellschaft zu befähigen.

Förderung vernetzter Hochschulsysteme: Ziel des Programms ist die Stärkung der strategischen und strukturierten Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen durch: a) Unterstützung bei der Entwicklung und Erprobung verschiedener Arten von Kooperationsmodellen, darunter virtuelle und gemischte Zusammenarbeit und Einsatz unterschiedlicher digitaler Instrumente und Online-Plattformen; b) Verbesserung der Mobilität anhand der Umsetzung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen und Lernergebnissen und indem Mobilität in die Lehrpläne aufgenommen wird; c) Unterstützung der Hochschuleinrichtungen bei der Umsetzung der Bologna-Grundsätze, einschließlich der Förderung grundlegender akademischer Werte und der Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung, sowie der Instrumente zur Erhöhung der Mobilität für alle; d) Unterstützung der Hochschuleinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Mitgliedstaaten bei der Erprobung innovativer Zusammenarbeit und Maßnahmen; e) Unterstützung bei der Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ (Papierloses Erasmus), der Einführung des European Student Identifiers und des Europäischen Studierendenausweises.

Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis: Zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Förderung von Innovation und Unternehmertum durch Unterstützung bei Folgendem: a) der Entwicklung von an Lernergebnissen orientierten und auf die Studierenden ausgerichteten Lehrplänen, die ihren Lernbedürfnissen besser gerecht werden, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage verringern, den Unternehmergeist fördern und gleichzeitig für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft im Allgemeinen relevant sind, z. B. durch die Einladung von Personal aus Unternehmen und der Arbeitswelt oder durch die Einbeziehung der Industrie (einschließlich KMU) in die Gestaltung von Lehrplänen; b) der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung flexibler Lernpfade und modularer Kurskonzepte (in Teilzeit, online oder gemischt) sowie geeigneter Bewertungsmethoden, einschließlich der Erarbeitung von Online-Bewertungen; c) der Förderung der Dimension des lebenslangen Lernens in der Hochschulbildung, unter anderem durch Sondierung der Möglichkeiten für die Inanspruchnahme, Validierung und Anerkennung von Kurzlehrgängen, die Microcredentials bringen; d) der Umsetzung transdisziplinärer Ansätze und innovativer Pädagogik wie umgekehrtes Lernen, kollaboratives internationales Online-Lernen, forschungsgestütztes Lernen und gemischte Intensivprogramme, die den Erwerb übertragbarer, zukunftsorientierter Fähigkeiten und unternehmerischen Denkens durch herausforderungsorientierte Ansätze unterstützen;

Entwicklung eines MINKT-Ansatzes in der Hochschulbildung und Förderung der Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich: Mit dieser Priorität wird die Entwicklung und Umsetzung zweckdienlicher Hochschullehrpläne für MINT-Fächer auf der Grundlage eines MINKT-Ansatzes unterstützt; Förderung der Beteiligung von Frauen an MINT-Studiengängen, insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen, IKT und fortgeschrittene digitale Kompetenzen; Erarbeitung von Beratungs- und Mentoring-Programmen für Studierende, insbesondere für Mädchen und Frauen, im Hinblick darauf, ein MINT- und IKT-Studium aufzunehmen und einen entsprechenden Berufsweg einzuschlagen; Förderung einer geschlechtersensiblen pädagogischen Praxis bei der Ausbildung in MINT-Fächern; Beseitigung von Geschlechterstereotypen im MINT-Bereich.

Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung durch a) Entwicklung und Umsetzung von Strategien und einer Qualitätskultur zur Belohnung und Förderung von Exzellenz in der Lehre, darunter Online-Unterricht, Verbesserung der Qualität der Studienerfahrung und der Lehre für Lernende mit geringeren Chancen, auf die Studierenden ausgerichtete Lehr- und Lernansätze in der Hochschulbildung (auch durch die Unterstützung flexibler, attraktiver akademischer Laufbahnen), Wertschätzung von Lehr-, Forschungs-, Management- und Führungsaktivitäten sowie unternehmerischen Tätigkeiten; b) Ausbildung von Akademikern in neuen und innovativen pädagogischen Konzepten (inkl. der Lehre in Online-Umgebungen oder gemischten Umgebungen), transdisziplinären Ansätzen, neuer Lehrplangestaltung, Durchführungs- und Bewertungsmethoden, die die Bildung bei Bedarf mit Forschung und Innovation verknüpfen; c) Entwicklung neuer Verfahren der didaktischen Gestaltung auf der Grundlage von pädagogischer Forschung und Kreativität.

Unterstützung der digitalen und grünen Fähigkeiten des Hochschulwesens; durch Unterstützung a) des digitalen Wandels (einschließlich Interoperabilität) der Hochschuleinrichtungen sowie der Digitalisierung der Studierendenmobilität in Verbindung mit der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis; b) der Entwicklung digitaler Kompetenzen von Studierenden und Personal und c) von Datenbanken zur Verfolgung des Werdegangs von Absolventen. Im Hinblick auf den grünen Wandel wird das Programm Folgendes unterstützen: a) ganzheitliche institutionelle Ansätze, b) transdisziplinäre Ansätze in Verbindung mit einem starken disziplinären Hintergrund und lebenslangem Lernen, u. a. durch Microcredentials, c) die Entwicklung von Lehrplänen im Einklang mit den geforderten grünen Kompetenzen, d) die Unterstützung transnationaler Partnerschaften zwischen Studierenden, Akademikern, Universitäten, Arbeitgebern, Gemeinden und anderen Akteuren bei mit dem Klima verbundenen Herausforderungen, um echte Klima-Vorreiter im Hochschulbereich zu schaffen.

Aufbau inklusiver Hochschulsysteme: Das Programm wird inklusive Konzepte für Mobilitäts- und Kooperationsmaßnahmen fördern, wie beispielsweise a) Unterstützung der Ausbildung von Studierenden und Personal mit Flüchtlingsstatus und Unterstützung der Einrichtungen und des Personals der Aufnahmeländer bei der Bewältigung dieser Aufgabe, b) Erhöhung der Zugangs-, Teilnahme- und Abschlussquoten von Menschen mit geringeren Chancen, wie unterrepräsentierten Gruppen, auch durch die Entwicklung freiwilliger quantitativer Ziele; c) aktive Unterstützung der ins Land kommenden Teilnehmenden des Mobilitätsprogramms bei der Unterkunftsuche, auch durch Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren bei der Bereitstellung von angemessenem und erschwinglichem Wohnraum; d) Unterstützung der psychischen Gesundheit von Studierenden und Akademikern; e) Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Hochschuleinrichtungen, in allen Studiengängen und in Führungspositionen; f) Verstärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements durch Förderung von informellem Lernen und Aktivitäten außerhalb des Unterrichts sowie Anerkennung von ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit in den akademischen Ergebnissen der Studierenden.

Förderung von Innovation und unternehmerischen Fähigkeiten der Studierenden: Das Programm bietet Unterstützung für Innovation und Unternehmertum in der Hochschulbildung, beispielsweise durch a) Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von Living Labs und Inkubatoren innerhalb von Hochschuleinrichtungen in enger Zusammenarbeit mit dem Unternehmenssektor und anderen relevanten Akteuren, um innovatives Lernen und Lehren zu fördern und studentischen Unternehmern dabei zu helfen, ihre Ideen zu Geschäftsideen weiterzuentwickeln, b) Unterstützung für Lern- und Lehrpartnerschaften mit kommerziellen und nichtkommerziellen Organisationen des Privatsektors, die die Berührungspunkte der Studierenden mit Innovation und Unternehmertum fördern.

Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ukraine bei der Umgestaltung und beim Wiederaufbau ihres Hochschulsystems zu unterstützen, und zwar durch die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Europa unter anderem in Bezug auf Folgendes: Qualität und Relevanz der Lehre und des Lernens und Zugänglichkeit für ein breites Spektrum von Lernenden; innovative pädagogische Ansätze; auf Studierende ausgerichtete und auf Herausforderungen basierende interdisziplinäre Ansätze; digitale und grüne Kompetenzen; Verfahren für lebenslanges Lernen; Qualifikationssystem; wirksame Managementpraktiken; Schutz akademischer Werte; Zusammenarbeit mit dem Innovationsökosystem; Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Bildungsmaßnahmen und -programme.

Im Bereich der Schulbildung:

Inangriffnahme von Lernbenachteiligung, frühzeitigem Schulabgang und schwach ausgeprägten Grundfertigkeiten: Diese Priorität soll dazu beizutragen, allen Lernenden, insbesondere Lernenden mit geringeren Chancen, Erfolge zu ermöglichen. Sie umfasst die Überwachung, die frühzeitige Ermittlung gefährdeter Schüler, präventive und auf frühzeitige Interventionen gestützte Ansätze für Lernende mit Schwierigkeiten, die Förderung von stärker an den Lernenden orientierten Ansätzen, die Förderung des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit von Lernenden und Lehrkräften sowie den Schutz vor Mobbing in der Schule. Auf der Ebene der Schulen werden mit dieser Priorität ganzheitliche Ansätze für das Lehren und Lernen und die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren in den Schulen sowie mit Familien und anderen externen Interessenträgern unterstützt. Auf strategischer Ebene schließlich liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung des Übergangs zwischen verschiedenen Bildungsphasen, der Verbesserung der Bewertung und der Entwicklung leistungsfähiger Qualitätssicherungssysteme.

Unterstützung von Lehrkräften, Schulleitern und anderen Lehrberufen: Mit dieser Priorität werden Fachkräfte aus der Lehrpraxis (darunter auch Ausbilder für Lehrkräfte) in allen Phasen ihrer Laufbahn unterstützt. Der Schwerpunkt von Projekten im Rahmen dieser Priorität kann darauf liegen, die Erstausbildung von Lehrkräften sowie ihre fortlaufende berufliche Weiterbildung zu stärken, insbesondere durch die Verbesserung des politischen Rahmens und konkrete Möglichkeiten für die Mobilität von Lehrkräften. Ein zweiter Schwerpunkt dieser Priorität besteht darin, die Karrieremöglichkeiten für Lehrkräfte attraktiver und vielfältiger zu gestalten und die Auswahl, Anwerbung und Evaluierung für Lehrberufe zu stärken. Schließlich kann mit den Projekten auch die Entwicklung einer stärkeren Schulleitung und innovativer Lehr- und Bewertungsmethoden direkt unterstützt werden.

Entwicklung von Schlüsselkompetenzen: Projekte im Rahmen dieser Priorität thematisieren vor allem die Förderung der fächerübergreifenden Zusammenarbeit, den Einsatz innovativer Lernansätze, die Entwicklung von Kreativität, die Unterstützung der Lehrkräfte bei einem kompetenzorientierten Unterricht und die Entwicklung der Fähigkeit zur Bewertung und Validierung von Schlüsselkompetenzen.

Förderung eines umfassenden Ansatzes für das Lehren und Lernen von Sprachen: Diese Priorität umfasst Projekte, bei denen es darum geht, die Integration der sprachlichen Dimension in die Lehrpläne zu unterstützen und sicherstellen, dass die Lernenden bis zum Ende der Pflichtschulzeit ein angemessenes Niveau an Sprachkompetenz erreichen. Teil der Bemühungen im Rahmen dieser Priorität ist zudem der systematische Einsatz neuer Technologien für die Zwecke des Sprachenlernens. Schließlich werden mit dieser Priorität Projekte unterstützt, die zur Schaffung sprachenbewusster Schulen beitragen können und auf der zunehmenden sprachlichen Vielfalt in den Schulen aufbauen, z. B. durch die frühzeitige Förderung des Sprachenlernens und -bewusstseins und die Entwicklung zweisprachiger Unterrichtsmöglichkeiten (insbesondere in Grenzregionen und Gebieten, in denen die Einwohner mehr als eine Sprache verwenden).

Förderung des Interesses an Mathematik‚ Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und der Exzellenz in diesen Fächern sowie des MINKT-Ansatzes und Förderung des Interesses von Mädchen an MINT-Fächern: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die den MINT-Ansatz in der Bildung durch die interdisziplinäre Lehre in kulturellen, umweltbezogenen, wirtschaftlichen, designbezogenen und anderen Kontexten stärken und insbesondere das Interesse von Mädchen an MINT-Fächern fördern. Dazu gehört die Entwicklung und Förderung effektiver und innovativer pädagogischer Konzepte und Bewertungsmethoden. Besonders wertvoll in diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen, Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen und der Gesellschaft allgemein. Auf strategischer Ebene ist diese Priorität darauf ausgerichtet, die Entwicklung nationaler MINT-Strategien zu fördern.

Entwicklung hochwertiger Systeme für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung: Im Mittelpunkt dieser Priorität steht die Umsetzung des EU-Qualitätsrahmens für eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung im Einklang mit der Empfehlung des Rates zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung von 20192 . Sie umfasst Projekte zur Unterstützung der Erstausbildung und fortlaufenden beruflichen Weiterbildung des gesamten an der Organisation und Leitung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sowie der Erbringung entsprechender Leistungen beteiligten Personals. Darüber hinaus wird mit dieser Priorität auch die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Strategien und Praktiken zur Förderung der Teilnahme aller Kinder, einschließlich Kindern mit geringeren Chancen, an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung unterstützt.

Anerkennung der Lernergebnisse von Teilnehmern grenzüberschreitender Lernmobilitätsaktivitäten: Diese Priorität soll dazu beitragen, die Empfehlung des Rates zur automatischen gegenseitigen Anerkennung in die Praxis umzusetzen. Sie unterstützt die Einbettung grenzüberschreitender Klassenaustausche in Schulprogramme, den Aufbau der Kapazitäten von Schulen für die Organisation von Lernphasen im Ausland für ihre Schülerinnen und Schüler und die Einrichtung langfristiger Partnerschaften zwischen Schulen in verschiedenen Ländern. Auf strategischer Ebene wird mit dieser Priorität das Ziel verfolgt, die Schulbehörden auf allen Ebenen stärker in Bemühungen um die Anerkennung von Lernergebnissen einzubeziehen, und zugleich unterstützt sie die Entwicklung und den Austausch von Instrumenten und Praktiken zur Vorbereitung, Überwachung und Anerkennung von Auslandsaufenthalten.

Unterstützung von Innovatoren in der Schule: Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über eine europäische Hochschulstrategie3  zielt diese Priorität auf die Einbeziehung führender Persönlichkeiten aus Start-up-Unternehmen ab, die als Botschafter und Mentoren fungieren sollen, um junge Menschen zu inspirieren und sie zu motivieren, neue Ideen und Lösungen zu entwickeln.

Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in der Schulbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw.

Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (sowohl Erstausbildung als auch Weiterbildung):

Anpassung der beruflichen Aus- und Weiterbildung an den Bedarf des Arbeitsmarkts: Dazu gehört, die Entwicklung von Berufsbildungsprogrammen zu unterstützen, die eine ausgewogene Mischung beruflicher Fertigkeiten vermitteln und arbeitsbasierte, sorgfältig auf alle Wirtschaftszyklen und sich verändernde Arbeitsplätze, Arbeitsmethoden und Schlüsselkompetenzen abgestimmte Lernmöglichkeiten bereitstellen. Zudem wird im Rahmen dieser Priorität die Entwicklung von Lehrplänen, Programmangeboten und Qualifikationen in der beruflichen Bildung gefördert, die auf der Grundlage der Erfassung von Daten über Kompetenzen regelmäßig aktualisiert werden. Die Projekte unterstützen Berufsbildungsanbieter bei der Anpassung ihres Ausbildungsangebots an den sich verändernden Qualifikationsbedarf, ökologische und digitale Übergänge und Wirtschaftszyklen.

Flexibilisierung der Möglichkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Mit dieser Priorität werden Initiativen unterstützt, die flexible und an den Lernenden orientierte Berufsbildungsprogramme entwickeln und dazu beitragen, bestehende Defizite beim Zugang zur Ausbildung für Erwachsene im Erwerbsalter abzubauen und ihnen so erfolgreiche Arbeitsmarktübergänge zu ermöglichen. Zudem tragen die Projekte im Rahmen dieser Priorität zur Entwicklung von Programmen der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung bei, die so konzipiert sind, dass sie an den Arbeitsmarkt angepasst werden können, sowie von Programmen, die die Übertragung, Anerkennung und Sammlung von Lernergebnissen im Hinblick auf nationale Qualifikationen erleichtern.

Beitrag zur Innovation in der Berufsbildung: Mit dieser Priorität werden Projekte unterstützt, deren zentrales Ziel darin besteht, die Berufsbildungspraxis grundlegend zu verändern und ihre Relevanz für die aktuellen und künftigen Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen. Diese Veränderungen können organisatorischer Art (Planung, Finanzierung, Personalmanagement, Überwachung und Kommunikation) sein. Sie können sich auch auf Lehr- und Lernprozesse beziehen und die Entwicklung und Umsetzung neuer und relevanterer Lehr- und Lernkonzepte beinhalten. Diese Veränderungen können das Ökosystem der Berufsbildungsanbieter und die Frage betreffen, wie sie mit Partnern zusammenarbeiten, zum Beispiel durch die Verbreitung von Technologien und angewandte Forschung, Interessenvertretung, Vernetzungsarbeit und Internationalisierungsaktivitäten. Darüber hinaus können sie darauf gerichtet sein, Berufsbildungsprodukte und -dienste (z. B. Kompetenzentwicklung, angewandte Forschung und Beratung) für externe Akteure wie Studierende, Unternehmen und Regierungen zu erarbeiten und bereitzustellen.

Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung: Vorrang erhalten Projekte, die zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung auf verschiedenen Ebenen beitragen. Dabei kann es sich beispielsweise um Projekte handeln, die eine größere Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsebenen ermöglichen sollen, offene und partizipative Lernumgebungen fördern, die berufliche Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern in der Berufsbildung unterstützen oder die Anerkennung von Lernergebnissen und die Nutzung des Europasses und anderer digitaler Dienste erleichtern. Zudem werden im Rahmen dieser Priorität Projekte unterstützt, die dem Aufbau langfristiger Partnerschaften zur Einrichtung oder zur Stärkung internationaler, nationaler, regionaler und branchenspezifischer Kompetenzwettbewerbe dienen. Die Wirkung dieser Aktivitäten kann durch eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen, Berufsbildungsanbietern, Handelskammern und anderen maßgeblichen Akteuren in den verschiedenen Phasen des Projektzyklus optimiert werden.

Verbesserung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Bei dieser Priorität geht es vor allem darum, die Qualität der Berufsbildung zu messen und zu verbessern, und zwar durch die Entwicklung nationaler Qualitätssicherungssysteme sowohl für die berufliche Erstausbildung als auch für die berufliche Weiterbildung in allen Lernumgebungen und Lernformaten, die von öffentlichen wie privaten Anbietern bereitgestellt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Einrichtung und Erprobung von Systemen zur Nachverfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventen im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung und dem Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET)4  sowie die Beschäftigung mit europäischen Kernberufsprofilen und Microcredentials.

Ausarbeitung und Umsetzung von Internationalisierungsstrategien für Berufsbildungsanbieter: Diese Priorität zielt darauf ab, Unterstützungsmechanismen und vertragliche Rahmenbedingungen zur Förderung einer qualitativ hochwertigen Mobilität von Personal und Lernenden in der Berufsbildung zu schaffen. Besonders wichtige Aspekte sind die automatische gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Lernergebnissen sowie die Entwicklung von Unterstützungsdiensten für Auszubildende zur Förderung der Mobilität der Lernenden. Diese Dienste können die Information, Motivation und Vorbereitung der Berufsbildungsteilnehmer und die Erleichterung ihrer sozialen Integration im Aufnahmeland sowie die Stärkung ihres interkulturellen Bewusstseins und ihres aktiven Bürgersinns beinhalten.

Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitsbasierter Lernpraktiken (u. a. Lehrlingsausbildungen) dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Berufsbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Sprachkurse, Integration von Lernenden in die Berufsbildung, u. a. im Rahmen von berufspraktischen Lernangeboten und Lehrlingsausbildungen (mit Unterstützung – soweit möglich – durch aus der Ukraine geflohene Lehrkräfte und Ausbilder), Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in Zusammenarbeit mit ukrainischen Einrichtungen, Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw.

Im Bereich der Erwachsenenbildung:

Steigerung der Inanspruchnahme und Verbesserung der Inklusivität und Zugänglichkeit der Erwachsenenbildung: Vorrang haben Projekte, die Erwachsene befähigen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, um Qualifikationsdefizite und Engpässe auf dem Arbeitsmarkt zu verringern und die Teilnahme von Erwachsenen am Lernen zu fördern und zu erleichtern. Dazu zählen insbesondere Projekte, die auf individuellen Lernkonten aufbauen und förderliche Rahmenbedingungen schaffen (u. a. durch Validierungs- und Beratungsmöglichkeiten und wirksame Motivationsstrategien).

Verbesserung der Verfügbarkeit hochwertiger, flexibler und anerkannter Lernmöglichkeiten für Erwachsene: Im Rahmen dieser Priorität wird die Erstellung und Weiterentwicklung flexibler Lernangebote unterstützt, die an die Lernbedürfnisse von Erwachsenen angepasst sind, z. B. durch die Bereitstellung digitaler und integrierter Lernmöglichkeiten. Vorrang erhalten auch Projekte, die sich mit der Validierung von Qualifikationen befassen, die durch Microcredentials bescheinigt oder durch informelles und nichtformales Lernen erworben wurden.

Förderung von lokalen Lernzentren und innovativen Lernräumen: Bei dieser Priorität geht es darum, lokale Lernumgebungen zu unterstützen, soziale Inklusion, zivilgesellschaftliches Engagement und Demokratie zu fördern und allen Menschen in der Gemeinschaft lebenslange und lebensumspannende Lernmöglichkeiten zu bieten, auch durch den Einsatz digitaler Technologien und durch Maßnahmen für die Ansprache und Einbeziehung der Lernenden. Im Rahmen der Projekte könnten beispielsweise lokale Lernzentren, Bibliotheken, Museen, Gefängnisse, die Zivilgesellschaft und die breitere Gemeinschaft (NRO, lokale Behörden, Gesundheitswesen, Kulturbranche usw.) dazu angeregt werden, zusammenzuarbeiten, um Erwachsene aller Altersgruppen zu motivieren und sie zu befähigen, sich die für Resilienz und Anpassungsfähigkeit in Zeiten von Umbruch und Unsicherheit erforderlichen Lebens- und Schlüsselkompetenzen anzueignen.

Schaffung von Weiterbildungs- und Umschulungspfaden: Diese Priorität zielt darauf ab, neue Möglichkeiten der Erwachsenenbildung zu fördern, insbesondere für Erwachsene mit geringen Qualifikationen, Kenntnissen und Kompetenzen. Durch neue Weiterbildungspfade sollen erwachsene Lernende in die Lage versetzt werden, ihre Schlüsselkompetenzen zu stärken und höhere Qualifikationen zu erlangen. Zu ergänzenden Maßnahmen, die im Rahmen dieser Priorität abgedeckt werden, gehören die Entwicklung von Beratungsangeboten als Dienstleistung, die sicherstellt, dass Erwachsene im gesamten Lebensverlauf Zugang zu relevanten Lernangeboten haben, die Verbesserung der Ermittlung und Früherkennung des Qualifikationsbedarfs, die Gestaltung maßgeschneiderter Lernangebote und die Erarbeitung wirksamer Aufklärungs-, Orientierungs- und Motivationsstrategien.

Verbesserung der Kompetenzen von Pädagogen und anderem Personal in der Erwachsenenbildung: Vorrang erhalten insbesondere Projekte, mit denen die Kompetenzen des Personals weiterentwickelt werden, sodass sich das Bildungsangebot insgesamt im Einklang mit dem grünen und dem digitalen Wandel verbessert. Priorität haben insbesondere Projekte, die Lehrkräfte, einschließlich der Leitung, bei der Vermittlung von Wissen und Handeln für Nachhaltigkeit unterstützen und die Entwicklung der digitalen Kompetenzen der Pädagogen fördern, z. B. durch das Praktikumsprogramm „Digitale Chance“ (Digital Opportunity Traineeships – DOTs), und die Lehrmethoden und -instrumente durch eine effektive Nutzung innovativer Lösungen und digitaler Technologien verbessern. Priorität haben Projekte, mit denen Fähigkeiten entwickelt werden können, um individuelle Lernbedürfnisse zu erkennen und darauf zu reagieren, z. B. durch Konzeption von Pfaden oder Plänen, die auf den Hintergrund und die Umstände der Lernenden abgestimmt sind, die Bewertung der Vorkenntnisse und Fähigkeiten erwachsener Lernender, bessere und innovativere Lehrmethoden sowie die Stärkung der unterstützenden Rolle des Personals in der Erwachsenenbildung bei der Motivation, Anleitung und Beratung von Lernenden in schwierigen Lernsituationen.

Schaffung und Förderung von Lernmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Generationen: Priorität haben Projekte, die generationenübergreifendes Lernen, u. a. Lernmöglichkeiten und einen Erfahrungsaustausch zwischen allen Altersgruppen (inkl. Senioren), ermöglichen und fördern, mit dem Ziel, ein besseres Verständnis für die Europäische Union und ihre Werte zu schaffen und die europäische Identität zu stärken.

Verbesserung der Qualitätssicherung an der Erwachsenenbildung: Mit dieser Priorität wird die Entwicklung besserer Qualitätssicherungsmechanismen für die Erwachsenenbildungspolitik und Angebote in diesem Bereich unterstützt. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Weitergabe von Überwachungsmethoden zur Messung der Wirksamkeit von Erwachsenenbildungsangeboten und zur Verfolgung der Fortschritte erwachsener Lernender.

Unterstützung der Reaktion der europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver pädagogischer Ansätze und arbeitspraktischer Verfahren dienen, die auf aus der Ukraine geflohene Lernende und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung ausgerichtet sind. Die Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen auf hohen Qualitätsstandards und umfangreichen Erfahrungen bei der Integration von Neuankömmlingen in Bildungs- und Berufsbildungsumgebungen aufbauen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Austausch mit ukrainischen Einrichtungen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens von vor dem Krieg geflohenen Lernenden und Beschäftigten usw.

Im Jugendbereich:

Vorrang erhalten Aktionen, die zu den Kernbereichen der EU-Jugendstrategie 2019–2027 beitragen: Beteiligung, Begegnung und Befähigung für junge Menschen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, die größere Synergien zwischen verschiedenen für junge Menschen wichtigen Aktionsbereichen ermöglicht, der Förderung der Jugendbeteiligung in unterschiedlichem Umfang und in verschiedenen Formaten sowie der Unterstützung des aktiven Bürgersinns junger Menschen, insbesondere der jungen Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Zu den spezifischen Prioritäten für den Jugendbereich gehören:

Förderung des aktiven Bürgersinns, der Eigeninitiative junger Menschen und des Jugendunternehmertums, einschließlich des sozialen Unternehmertums: Diese Priorität hat das Ziel, den aktiven Bürgersinn junger Menschen zu fördern, insbesondere durch Freiwilligenarbeit und solidarisches Handeln, und dadurch ihre Eigeninitiative, insbesondere im sozialen Bereich, zu stärken und ihre Gemeinschaften zu unterstützen. Zudem könnten mit Projekten im Rahmen dieser Priorität auch Unternehmertum, kreatives Lernen und soziales Unternehmertum bei Jugendlichen gefördert werden. Eine wesentliche Rolle bei dieser Priorität spielen der interkulturelle Dialog, die Kenntnis und Anerkennung von Vielfalt und die Förderung von Toleranz.

Steigerung von Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit: Bei dieser Priorität geht es darum, die Anerkennung und Validierung der Jugendarbeit und des informellen und nichtformalen Lernens auf allen Ebenen zu fördern und die Qualitätsentwicklung und Innovation in der Jugendarbeit im Einklang mit den in der Europäischen Jugendarbeitsagenda und der Bonner Erklärung vom Dezember 2020 verankerten Prioritäten zu fördern. Dies umfasst den Aufbau der Kapazitäten von Jugendarbeitern für ihre praktische Tätigkeit online und offline sowie Unterstützung bei der Entwicklung und Weitergabe von Methoden, die dazu dienen, marginalisierte Jugendliche zu erreichen, Rassismus und Intoleranz unter jungen Menschen zu verhüten und die Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung anzugehen.

Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen: Ziel dieser Priorität ist es, die Schlüssel- und Basiskompetenzen junger Menschen zu stärken. Der Jugendbereich spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, jungen Menschen den Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben zu erleichtern und dabei auch ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Zentrum dieser Priorität stehen Aktivitäten, die speziell der Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen mit geringeren Chancen (einschließlich junger Menschen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren) gewidmet sind, mit besonderem Augenmerk auf durch Ausgrenzung gefährdete junge Menschen und junge Menschen mit Migrationshintergrund.

Festigung der Verbindungen zwischen Politik, Forschung und Praxis: Diese Priorität trägt der Notwendigkeit Rechnung, Politik, Forschung und Praxis im Jugendbereich stärker zu verknüpfen, um bessere Erkenntnisse über die Bedürfnisse zu gewinnen und die Politikgestaltung zu erleichtern. Für diese Priorität sind Aktivitäten bedeutsam, die ein besseres Verständnis der Situation junger Menschen und der Jugendpolitik in Europa und darüber hinaus fördern.

Unterstützung der Reaktion des Jugendbereichs in Europa auf den Krieg in der Ukraine: Im Rahmen dieser Priorität werden Projekte unterstützt, die der Umsetzung, Verbreitung und Förderung inklusiver Ansätze und Verfahren dienen, die ausgerichtet sind auf aus der Ukraine geflohene junge Menschen und Jugendbetreuer/innen sowie auf in der Jugendarbeit in diesem Bereich tätige Einrichtungen in den Aufnahmeländern. Die Aktivitäten sollten auf den Grundsätzen der Jugendarbeit beruhen (einschließlich des nichtformalen und interkulturellen Lernens) und zur Förderung und zum Verständnis der Menschenrechte und der Demokratie sowie zur Stärkung der Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen beitragen. Sie können beispielsweise auf Folgendes abzielen: Bereitstellung von Sprachangeboten, Anwendung und Ausweitung der Forschung, Stärkung von Synergien und Komplementaritäten mit in der Ukraine im Jugendbereich tätigen Organisationen, Ermittlung bewährter Verfahren zur Unterstützung des psychosozialen Wohlergehens aus der Ukraine geflohener junger Menschen und Jugendbetreuer/innen, Förderung des Kapazitätsaufbaus von in der Jugendarbeit tätigen Organisationen in der Ukraine und in den Aufnahmeländern usw.

Im Bereich Sport:

Vorrang erhalten Partnerschaften, die zur Umsetzung zentraler Strategiepapiere wie des EU-Arbeitsplans für den Sport (2021–2024) oder der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität beitragen. Zu den spezifischen Prioritäten für den Sportbereich gehören:

Förderung eines gesunden Lebensstils für alle: die Projekte im Rahmen dieser Prioritätsachse werden sich hauptsächlich auf folgende Bereiche konzentrieren: a) die Umsetzung der drei Säulen der Initiative HealthyLifestyle4All, b) die Umsetzung der Empfehlung des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, c) die Unterstützung bei der Durchführung der Europäischen Woche des Sports, d) die Förderung von Sport und körperlicher Betätigung als Mittel für eine bessere Gesundheit, e) die Förderung aller Aktivitäten, die zu sportlicher und körperlicher Betätigung anregen, f) die Förderung traditioneller Sportarten und Spiele.

Förderung von Integrität und Werten im Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um a) die Bekämpfung von Doping, b) die Bekämpfung von Spielabsprachen und Korruption im Sport, c) die Verbesserung von Good Governance im Sport und d) die Förderung der positiven Werte des Sports.

Bildungsförderung im und durch den Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es vor allem um a) die Unterstützung der Kompetenzentwicklung im Sport, b) die Förderung dualer Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern, c) die Förderung der Qualität des Sportunterrichts und des Personals, d) die Nutzung der Mobilitätsaktivitäten als Mittel zur Verbesserung der Qualifikationen und e) die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Sport.

Förderung der Chancengleichheit und der europäischen Werte im und durch den Sport: Bei den Projekten im Rahmen dieser Priorität geht es hauptsächlich um die Förderung a) der Chancengleichheit im Sport, einschließlich der Geschlechtergleichstellung5 , b) der europäischen Werte, einschließlich der Nutzung des Sports als Mittel für Frieden und Inklusion, c) des Verbots jedweder Diskriminierung, und der Werte wie Antirassismus, Offenheit und Toleranz gegenüber anderen.