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Erasmus+

EU programme for education, training, youth and sport
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Kapazitätsaufbau im bereich Sport

Projekte zum Kapazitätsaufbau sind internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen im Bereich Sport tätigen Organisationen in Programmländern und in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in den Regionen 1 (Westbalkan) und 2 (Östliche Nachbarschaft). Sie zielen darauf ab, sportliche Aktivitäten und politische Maßnahmen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern zu unterstützen, und zwar als Mittel zur Förderung von Werten sowie als pädagogisches Instrument zur Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung des Einzelnen und zum Aufbau von Gemeinschaften mit stärkerem Zusammenhalt.

Ziele der aktion

Die Aktion soll:

  • die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen;
  • zur Ausübung von Sport und körperlicher Betätigung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ermutigen;
  • soziale Inklusion durch Sport fördern;
  • positive Werte durch den Sport fördern (z. B. Fairplay, Toleranz, Teamgeist);
  • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern.

Themenbereiche/spezifische ziele

Die Vorschläge sollten sich auf bestimmte Themenbereiche konzentrieren, die in der Programmierungsphase festgelegt werden. Beispiele für besonders relevante Bereiche sind:

  • Förderung gemeinsamer Werte, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter durch den Sport;
  • Entwicklung der Fähigkeiten (durch Sport), die zur Verbesserung der sozialen Einbindung benachteiligter Gruppen erforderlich sind (z. B. Unabhängigkeit, Führungsqualitäten usw.);
  • Integration von Migranten;
  • Aussöhnung nach Konflikten.

Aktivitäten

Die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen in direktem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen der Aktion stehen, d. h. einem oder mehreren der oben aufgeführten Themenbereiche entsprechen, und in einer Projektbeschreibung für den gesamten Durchführungszeitraum ausführlich erläutert werden. Schließlich muss der Schwerpunkt der Projektaktivitäten im Rahmen dieser internationalen, weltweiten Aktion auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Sportorganisationen hauptsächlich in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus Region 1 oder Region 2 liegen.

Die geförderten Projekte können ein breites Spektrum an Kooperations-, Austausch-, Kommunikations- und anderen Aktivitäten umfassen, beispielsweise:

  • Schaffung und Entwicklung von Netzwerken zwischen Organisationen/Ländern/Regionen;
  • Entwicklung und Umsetzung des Austauschs von bewährten Verfahren/Ideen;
  • Durchführung gemeinsamer sportlicher Aktivitäten und pädagogischer Begleitveranstaltungen;
  • Einführung, Erprobung, Austausch und Umsetzung neuer Formen nichtformaler Lernmethoden, -werkzeuge, -praktiken und -materialien durch praktische Ausbildung und Mobilität von Sportpersonal;
  • Sensibilisierung für Fragen der Diskriminierung von benachteiligten Gruppen im Sport;
  • Unterstützung des Aufbaus einer engagierten und aktiven Zivilgesellschaft.

Einrichtung eines projekts

Ein Projekt zum Kapazitätsaufbau im Bereich Sport besteht aus vier Phasen, die bereits vor der Auswahl des Projektvorschlags für die Förderung beginnen1 , z. B. 1) Projektfindung und ‑anbahnung, 2) Projektvorbereitung, ‑konzeption und ‑planung, 3) Projektdurchführung und Überwachung der Aktivitäten und 4) Projektüberprüfung und Bewertung der Wirkung.

Die teilnehmenden Organisationen und die Teilnehmer an den Aktivitäten sollten in allen Phasen eine aktive Rolle spielen und so ihre Lernerfahrung verbessern.

  • Findung und Anbahnung: Ermitteln Sie ein Problem, eine Notwendigkeit oder eine Chance, die Sie mit Ihrer Projektidee im Rahmen der Aufforderung thematisieren können; bestimmen Sie die zentralen Aktivitäten und die wichtigsten Ergebnisse, die von dem Projekt erwartet werden können; nennen Sie die maßgeblichen Akteure und potenziellen Partner; formulieren Sie das Ziel bzw. die Ziele des Projekts; stellen Sie sicher, dass sich das Projekt an den strategischen Zielen der teilnehmenden Organisationen orientiert; erstellen sie eine erste Planung, um das Projekt auf den Weg zu bringen, und tragen Sie die für die nächste Phase benötigten Informationen zusammen usw.
  • Vorbereitung, Konzeption und Planung: Stecken Sie den Projektumfang und die geeignete Vorgehensweise ab; beschreiben Sie klar die vorgeschlagene Methodik unter Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und Projektaktivitäten; stellen Sie einen Zeitplan für die anfallenden Aufgaben auf; veranschlagen Sie Ihren Ressourcenbedarf, und arbeiten Sie weitere Details des Projekts aus, z. B. eine Bedarfsermittlung; legen Sie solide Ziele und Wirkungsindikatoren fest (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant und terminiert); benennen Sie Projekt- und Lernergebnisse; Beschreibung des Arbeitsprogramms, der Aktivitätsformate, der erwarteten Wirkung und des veranschlagten Gesamtbudgets; Erstellung eines Plans für die Projektdurchführung und eines soliden und realistischen Kommunikationsplans, einschließlich strategischer Aspekte der Projektleitung, Überwachung, Qualitätskontrolle, Berichterstattung und Verbreitung der Ergebnisse; Festlegung der praktischen Modalitäten und Bestätigung der Zielgruppe(n) für die geplanten Aktivitäten; Aufstellung von Vereinbarungen mit Partnern und Abfassung des Vorschlags usw.
  • Durchführung und Überwachung der Aktivitäten: Planmäßige Durchführung des Projekts entsprechend den Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Kommunikation; Überwachung der laufenden Aktivitäten und Bewertung der Projektleistung anhand der Projektplanung; Ermittlung und Durchführung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen von der Planung und zur Behebung von Problemen und Risiken; Ermittlung von Fällen von Nichteinhaltung der festgelegten Qualitätsstandards und Durchführung von Korrekturmaßnahmen usw.
  • Überprüfung und Bewertung der Wirkung: Bewertung der Projektleistung anhand der Projektziele und Durchführungspläne; Bewertung der Aktivitäten und ihrer Wirkung auf unterschiedlichen Ebenen, Weitergabe und Nutzung der Projektergebnisse usw.

Bei der Konzeption des Projekts zu berücksichtigende horizontale Aspekte:

Neben der Erfüllung der formalen Kriterien und dem Abschluss einer nachhaltigen Kooperationsvereinbarung mit allen Projektpartnern können die folgenden Elemente dazu beitragen, die Wirkung und die hochwertige Umsetzung von Projekten zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen Projektphasen zu steigern. Die Antragsteller werden aufgefordert, diese Möglichkeiten und Faktoren bei der Gestaltung von Projekten ihres Projekts zu berücksichtigen. 

Inklusion und Vielfalt

Mit dem Programm Erasmus+ sollen Chancengleichheit und gleicher Zugang, Inklusion und Fairness bei allen Aktionen gefördert werden. Zur Umsetzung dieser Grundsätze wurde eine Strategie für Inklusion und Vielfalt entwickelt, um mehr Teilnehmende aus einer größeren Vielfalt von Verhältnissen zu erreichen, insbesondere Teilnehmende mit geringeren Chancen, die mit Hindernissen für die Teilnahme an europäischen Projekten konfrontiert sind. Organisationen sollten barrierefreie und inklusive Projektaktivitäten konzipieren, bei denen die Ansichten von Teilnehmern mit geringeren Chancen berücksichtigt und diese Teilnehmer während des gesamten Prozesses in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Ökologische Nachhaltigkeit

Die Projekte sollten umweltfreundlich gestaltet werden und grüne Praktiken in alle Aspekte einbeziehen. Die Organisationen und Teilnehmer sollten bei der Konzeption des Projekts einen umweltfreundlichen Ansatz verfolgen, der alle Beteiligten dazu anregt, über Umweltfragen zu diskutieren und mehr darüber zu erfahren, sie zum Nachdenken darüber veranlasst, was auf den verschiedenen Ebenen getan werden kann, und Organisationen und Teilnehmer dabei unterstützt, alternative umweltfreundlichere Wege zur Durchführung der Projektaktivitäten zu finden.

Digitale Dimension

Virtuelle Zusammenarbeit und Experimente mit virtuellen und integrierten Lernangeboten sind für erfolgreiche Projekte von zentraler Bedeutung.

Gemeinsame Werte, zivilgesellschaftliches Engagement und Teilhabe

Die Projekte unterstützen aktiven Bürgersinn und Ethik und fördern die Entwicklung sozialer und interkultureller Kompetenzen, kritisches Denken und Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt auch darauf, für den Kontext der Europäischen Union zu sensibilisieren und ein entsprechendes Verständnis zu vermitteln.

Welche Kriterien Müssen Für Die Beantragung Eines Projekts Zum Kapazitätsaufbau Im Bereich Sport Erfüllt Sein?

Förderkriterien

Um für eine Erasmus-Finanzhilfe in Betracht zu kommen, müssen Projektvorschläge für den Kapazitätsaufbau im Bereich Sport die folgenden Kriterien erfüllen:

Wer ist antragsberechtigt?

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen)

  • Rechtsträger (öffentliche oder private Einrichtungen) sein
  • im Sportbereich tätig sein ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland der Region 1 (Westbalkan) oder Region 2 (Östliche Nachbarschaft)2  haben.

Der Koordinator des Konsortiums muss eine gemeinnützige Organisation sein.         

Beispiele für solche Organisationen sind:

  • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen
  • Nationale Olympische Komitees oder nationale Sportverbände
  • Organisationen, die die Initiative „Sport für alle“ vertreten
  • Organisationen zur Förderung körperlicher Aktivität
  • Organisationen für aktive Freizeitgestaltung

Zusammensetzung von Konsortien

Projekte zum Kapazitätsaufbau sind transnationale Projekte, an denen mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern beteiligt sind:

  • Mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern und
  •  mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus der Region 1 (Westbalkan) oder der Region 2 (Östliche Nachbarschaft). Organisationen aus den Regionen 1 und 2 können sich nicht an demselben Vorschlag beteiligen (d. h. Partnerschaften, die die Regionen 1 und 2 umfassen, sind nicht förderfähig).

Die Zahl der Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern darf nicht höher sein als die Zahl der Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner zählen bei der Zusammensetzung des Konsortiums nicht mit dazu.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivität muss in den Ländern der an der Aktivität beteiligten Organisationen stattfinden, außer in hinreichend begründeten Fällen, die mit den Zielen der Aktion zusammenhängen.

Zusätzlich gilt Folgendes:

  • Aktivitäten können auch an dem Ort stattfinden, an dem ein Organ der Europäischen Union seinen Sitz hat, selbst wenn an dem Projekt keine Organisation aus dem Gastland dieses Organs beteiligt ist. 
  • Aktivitäten zur Weitergabe und Verbreitung der Ergebnisse können auch auf einschlägigen themenbezogenen transnationalen Veranstaltungen/Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern oder nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt werden.

Projektdauer

Projekte zum Kapazitätsaufbau sollten in der Regel 12, 24 oder 36 Monate dauern. Die Dauer muss bei der Antragstellung je nach Projektziel und Art der im betreffenden Zeitraum geplanten Aktivitäten angeben werden. Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und durch eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung erfolgen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-SPORT-2024-CB

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 5. März um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Antragstellende Organisationen werden anhand der relevanten Ausschluss- und Auswahlkriterien bewertet. Weitere Informationen sind Teil C dieses Leitfadens zu entnehmen.

Erwartete wirkung

Die geförderten Projekte sollten belegen, welche Wirkung sie voraussichtlich entfalten, indem sie:

  • die Teilnahme und die Kapazitäten von Breitensportorganisationen erhöhen;
  • die Teilnahme von Frauen an Sport und körperlicher Betätigung steigern;
  • die soziale Einbindung benachteiligter Gruppen verbessern;
  • die Fähigkeit des Sportsektors verbessern, transnational und unter Berücksichtigung von Inklusion, Solidarität und Nachhaltigkeit zu arbeiten;
  • das Lernen und die Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Entscheidungsträgern auf transnationaler Ebene, insbesondere in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, begünstigen und dazu beitragen;
  • die Ergebnisse effektiv und ansprechend unter Sportlern, die an Sportorganisationen beteiligt sind, verbreiten.

Gewährungskriterien

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Relevanz des Vorschlags für die Ziele der Aktion
  • Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Inwieweit
    • sind die Ziele klar definiert und realistisch und betreffen Aspekte, die für die beteiligten Organisationen und die jeweiligen Zielgruppen von Bedeutung sind
    • ist der Vorschlag innovativ und/oder ergänzt andere von den teilnehmenden Organisationen bereits durchgeführte Initiativen
    • sind die Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau klar definiert und dienen dem Ziel, die Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen zu stärken

Qualität der Projektkonzeption und-durchführung (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Klarheit, Vollständigkeit und Qualität des Arbeitsprogramms, einschließlich angemessener Phasen für die Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Verbreitung
  • Eignung und Qualität der zur Deckung des ermittelten Bedarfs vorgeschlagenen Methodik
  • Übereinstimmung zwischen Projektzielen und vorgeschlagenen Aktivitäten
  • Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen
  • Qualität der etwaig vorgeschlagenen nichtformalen Lernmethoden.
  • Vorhandensein und Relevanz von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, die gewährleisten, dass die Projektdurchführung hochwertig, fristgerecht und unter Einhaltung des finanziellen Rahmens erfolgt
  • Kostenwirksamkeit des Projekts und Zuweisung angemessener Mittel für die einzelnen Aktivitäten

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Inwieweit  
    • sind an dem Projekt Organisationen beteiligt, die einander ergänzen und eine angemessene Mischung darstellen, was das erforderliche Profil und die benötigten Erfahrungen und Fachkenntnisse für eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung des Projekts betrifft
    • sind die Zuständigkeiten und Aufgaben so verteilt, dass das Engagement und die aktive Mitwirkung aller eingebundenen Organisationen deutlich werden
  • Vorhandensein wirksamer Mechanismen zur Abstimmung und Kommunikation der teilnehmenden Organisationen untereinander und mit anderen maßgeblichen Akteuren

Wirkung - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Qualität der Maßnahmen zur Bewertung der Projektergebnisse
  • Mögliche Wirkung des Projekts:  
    • auf Teilnehmer und teilnehmende Organisationen während und nach der Projektlaufzeit
    • über die unmittelbar an einem Projekt teilnehmenden Organisationen und Personen hinaus auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder internationaler Ebene
  • Qualität der geplanten Verbreitungsmaßnahmen: Eignung und Qualität von Maßnahmen zur Weitergabe der Projektergebnisse bei den teilnehmenden Organisationen und darüber hinaus
  • Sofern relevant, wird in dem Vorschlag erläutert, wie die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.
  • Qualität der Pläne, die die Nachhaltigkeit des Projekts gewährleisten sollen: Potenzial zur Entwicklung einer anhaltenden Wirkung und zur Erzielung von Ergebnissen, nachdem die EU-Finanzhilfe aufgebraucht ist

Die Vorschläge kommen nur dann für eine Förderung in Betracht, wenn sie mindestens 60 Punkte erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden.

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Kostenvoranschlags für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde setzt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, der Fördersätze und des in der Aufforderung festgelegten Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Die EU-Finanzhilfe pro Projekt sollte zwischen 100 000 EUR und 200 000 EUR liegen.

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen: 

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach dem/den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“ usw.). 
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket erfassten Aktivitäten enthalten.
  • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Im Anschluss an die Bewertung des Vorschlags setzt der Anweisungsbefugte unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse die Höhe des Pauschalbetrags fest. Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag, Fördersatz, förderfähige Gesamtkosten usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Der Kofinanzierungssatz von 80 % wird auf die nach der Bewertung ermittelten geschätzten förderfähigen Gesamtkosten angewandt.

Die Parameter der Finanzhilfe (Höchstbetrag der Finanzhilfe usw.) werden in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten sind in der Musterfinanzhilfevereinbarung aufgeführt, die über das Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) erhältlich ist.

  • 1 Zu beachten ist, dass die vorbereitenden Maßnahmen zwar bereits vor der Einreichung des Vorschlags oder der Auswahl für die Förderung anlaufen können, es jedoch erst nach der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung möglich ist, Ausgaben zu tätigen und Projektaktivitäten durchzuführen. ↩ back
  • 2 Organisationen aus Belarus sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. Organisationen aus Armenien und Aserbaidschan können teilnehmen, jedoch nicht als Koordinatoren. ↩ back
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