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Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich

Die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich unterstützt internationale Kooperationsprojekte auf der Grundlage multilateraler Partnerschaften zwischen Organisationen, die im Bereich der Hochschulbildung tätig sind. Die Aktivitäten und Ergebnisse der Projekte für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich müssen den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie ihren Hochschuleinrichtungen und -systemen zugutekommen. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und dem Übereinkommen von Paris unterstützt diese Maßnahme die Relevanz, die Qualität, die Modernisierung und die Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand und als Reaktion auf die jüngsten Trends, insbesondere die wirtschaftliche Globalisierung, aber auch den jüngsten Rückgang der menschlichen Entwicklung, die Fragilität und die zunehmenden sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ungleichheiten.

Ziele der aktion

In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern wird die Aktion insbesondere

  • die Qualität der Hochschulbildung verbessern und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erhöhen;
  • das Niveau der Kompetenzen, Fähigkeiten und des Beschäftigungspotenzials von Studierenden an Hochschuleinrichtungen durch die Entwicklung neuer, relevanter und innovativer Bildungsprogramme verbessern;
  • integrative Bildung, Gleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Bürgerkompetenzen in der Hochschulbildung unterstützen;
  • die Lehre, Bewertungsmechanismen für Hochschulpersonal und ‑studierende, die Qualitätssicherung, das Management, die Governance, die Inklusion, die Innovation, die Wissensbasis, die digitalen und unternehmerischen Kapazitäten sowie die Internationalisierung der Hochschuleinrichtungen verbessern;
  • die Kapazitäten der Hochschuleinrichtungen, der für die Hochschulbildung zuständigen Stellen und der zuständigen Behörden zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Verwaltung und Finanzierung, durch Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen erhöhen;
  • die Ausbildung von Lehrkräften und die fortlaufende berufliche Weiterbildung verbessern, um die Qualität des Bildungssystems langfristig zu erhöhen;
  • die Zusammenarbeit von Einrichtungen, des Kapazitätsaufbaus und des Austauschs bewährter Verfahren anregen;
  • die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen der Welt über gemeinsame Initiativen fördern.

Erwartete auswirkungen

  • Modernisierte Hochschuleinrichtungen, die nicht nur Wissen weitergeben, sondern durch die Weitergabe ihrer Lehr- und Forschungsergebnisse an die Gemeinschaft/das Land auch einen wirtschaftlichen und sozialen Wert schaffen;
  • Verbesserter Zugang zur Hochschulbildung und verbesserte Qualität der Hochschulbildung, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und in den ärmsten Ländern der verschiedenen Regionen;
  • Verstärkte Teilnahme von Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Gebieten;
  • Governance für eine effiziente und effektive Politikgestaltung und -umsetzung im Bereich der Hochschulbildung;
  • Regionale Integration und Schaffung vergleichbarer Anerkennungs- und Qualitätssicherungsinstrumente zur Unterstützung der akademischen Zusammenarbeit und der Mobilität von Studierenden, Personal und Forschern;
  • Eine stärkere Verbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, um Innovation und Unternehmertum zu fördern;
  • Angleichung der akademischen Welt an den Arbeitsmarkt zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden;
  • Verstärkte Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz der Lernenden;
  • Größere digitale Kompetenz für Studierende und Personal;
  • Institutionelle Verantwortung für die Ergebnisse des Kapazitätsaufbaus im Hochschulbereich, um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
  • Nationale Eigenverantwortung durch Erprobung und Einbeziehung positiver und bewährter Verfahren im Hochschulbereich;
  • Bessere Befähigung und Professionalisierung für Tätigkeiten auf internationaler Ebene: bessere Managementkompetenzen und Internationalisierungsstrategien.

Prioritäten der aktion

Es wird erwartet, dass die Aktion einen Beitrag zu den folgenden Prioritäten leistet:

Grüner Deal 

Die Hochschulsysteme sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung des Grünen Deals, indem sie Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Werte entwickeln und potenziell einen tiefgreifenden Wandel im Verhalten der Menschen ermöglichen können. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen:

  • Unterstützung der Modernisierung der Volkswirtschaften und der Verbesserung ihrer Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und gleichzeitig Gewährleistung eines gerechten grünen Wandels, Förderung grüner Arbeitsplätze und Wegbereitung für eine klimaneutrale Gesellschaft; hierbei Verwirklichung eines auf den Wandel der Geschlechterrollen ausgerichteten Ansatzes, der nicht allein auf von Männern dominierte Bereiche fokussiert ist
  • Bereitstellung relevanter Antworten auf ökologische Herausforderungen, u. a. in den Bereichen städtische und ländliche Entwicklung, grüne Energie und Energieeffizienz, Gesundheit, Wasser- und Abfallwirtschaft, nachhaltiger Verkehr, Wüstenbildung, Verlust an biologischer Vielfalt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Stärkung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene
  • Stärkung des Klimabewusstseins, der Nachhaltigkeit und der Resilienz in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft 
  • Beschleunigung des Übergangs zu einer gerechten grünen Kreislaufwirtschaft und Bewältigung regionaler und transregionaler ökologischer Herausforderungen, insbesondere durch Ausbau der Verbindungen zum Privatsektor und Stärkung der Kenntnisse und grünen Kompetenzen, die Arbeitskräfte im modernen Erwerbsleben benötigen
  • Aufbau von Kompetenzen in verschiedenen für die Nachhaltigkeit relevanten Branchen, zur Entwicklung von grünen branchenspezifischen Kompetenzstrategien und Methoden sowie zur Entwicklung zukunftsorientierter Lehrpläne, die den individuellen Bedürfnissen besser entsprechen

Digitaler Wandel 

Die Verbesserung der Qualität und Inklusivität der Bildung durch digitale Technologien, während Lernenden gleichzeitig ermöglicht wird, grundlegende digitale Kompetenzen und branchenspezifische digitale Kompetenzen zu erwerben, ist für die EU und viele Länder der Welt von strategischer Bedeutung. Das Hochschulsystem wird zunehmend vom digitalen Wandel beeinflusst, spielt aber auch eine wesentliche Rolle bei der Nutzung seiner Vorteile und Chancen und bei der Überwindung der digitalen Kluft. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen:

  • Unterstützung der Entwicklung und des Erwerbs digitaler Kompetenzen, um den digitalen Wandel so umfassend und integrativ wie möglich zu gestalten
  • Beitrag zur Überwindung der digitalen Kluft, indem digitale Kompetenzen, digitales Unternehmertum, geschlechtersensible Programme und Strategien, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und schutzbedürftigen Gemeinschaften, gefördert werden
  • Entwicklung von Konnektivitätslösungen, sodass die Bürgerinnen und Bürger durch Fernunterricht und pädagogische Innovationen gestärkt werden
  • Unterstützung der digitalen Wirtschaft und Stärkung der wissenschaftlichen, technischen und innovativen Kapazitäten, indem Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Unternehmen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, unter anderem durch Projekte im Zusammenhang mit Dateninfrastruktur, Datenverwaltung und der Digitalisierung von KMU und Unternehmen
  • Verbesserung der Ökosysteme der digitalen Bildung durch Stärkung der digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften und Hochschulpersonal

Integration von Migranten 

Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Migration und bei der Erschließung der Vorteile der Migration. Sie helfen Neuankömmlingen dabei, die notwendigen, auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, die Kultur des Aufnahmelandes zu verstehen und die einheimische Bevölkerung in die Lage zu versetzen, für Vielfalt und Veränderung offen zu sein. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen:

  • Unterstützung der Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnissen und Beitrag zu einem regionalen System zur Anrechnung von Studienleistungen zum Aufbau regionaler Hochschulräume und zur intraregionalen Vernetzung
  • Zugang zu Bildung für Migranten und Vertriebene in den Aufnahmeländern, einschließlich Sprachunterricht und Stipendien
  • Entwicklung ganzheitlicher Modelle, die den einzigartigen Bedürfnissen von Studierenden mit Flüchtlingsstatus Rechnung tragen und den Zugang zu Bildung mit einer starken Unterstützung der akademischen, sozialen, physischen und psychologischen Entwicklung gewährleisten.

Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung 

Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechte, Gleichheit, Demokratie und gute Governance sind die Grundlage stabiler, fairer und florierender Gesellschaften. Diese Aktion kann dazu beitragen, die Grundlagen für die Stärkung der aktiven Bürgerschaft zu schaffen und spezifisches Fachwissen in diesen Bereichen aufzubauen. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können dazu beitragen, langfristige Lösungen für Probleme einer schwachen Governance im Hochschulbereich zu finden. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, mit denen die akademische Zusammenarbeit und Initiativen in folgenden Bereichen unterstützt werden sollen:

  • Governance, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Grundwerte, Schutz der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung
  • Bekämpfung von Diskriminierung, Förderung der Medienkompetenz und der Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft
  • Frieden und Sicherheit, menschliche Entwicklung, interkultureller Dialog, Achtung der Vielfalt, Toleranz, Gleichstellung der Geschlechter, Stärkung der Rolle von Frauen und Jugendlichen soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, Gesundheit und Wohlergehen

Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Hochschulbildung ist notwendig, um Kompetenzen für das Leben und die Arbeit zu entwickeln. Hochschulbildung fördert auch die Beschäftigungsfähigkeit und ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum. Ein zentrales Ziel besteht darin, das bestehende Missverhältnis zwischen Bildungsergebnissen und Arbeitsmarktanforderungen zu beseitigen, unter anderem durch den Ausbau des arbeitsbasierten Lernens. In diesem Zusammenhang wird Projekten Vorrang eingeräumt, die auf Folgendes abzielen:

  • Förderung des Angebots und des Kompetenzerwerbs in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) – und der damit verbundenen Geschlechterinklusivität – mit Bezügen zum gerechten grünen Übergang zur Klimaneutralität
  • Förderung des Unternehmertums bei jungen Menschen und Frauen, Entwicklung von Innovationszentren und Start-up-Unternehmen, um lokale Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte zu verhindern
  • Stärkung der Verbindungen zwischen dem akademischen Sektor, der Forschung und Unternehmen, um den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf (in erster Linie Unternehmertum) sowie den Bedarf an Kompetenzen, die für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten auf nationaler und regionaler Ebene benötigt werden, zu decken
  • Unterstützung der Weiterqualifizierung junger Menschen
  • Stärkung der Verbindungen zum Arbeitsmarkt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Beteiligung des Privatsektors an der Kompetenzentwicklung zu fördern
  • Entwicklung der Primar- und Sekundarausbildung für Lehrkräfte und von berufsbegleitenden Schulungen, um die strukturellen Ursachen des Schulabbruchs anzugehen und anhaltende wirtschaftliche und geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu bekämpfen

Für die Bereiche 1 und 2 gelten die oben genannten Prioritäten in jedem regionalen Kontext wie folgt:

  • Westbalkan: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Östliche Nachbarschaft: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Länder des südlichen Mittelmeerraums: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Asien: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Zentralasien: Grüner Deal; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Naher Osten: Grüner Deal; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Pazifik: Grüner Deal; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Subsahara-Afrika: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Integration von Migranten; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Lateinamerika: Grüner Deal; Digitaler Wandel; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
  • Karibik: Grüner Deal; Governance, Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung; Nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

Geografische zielgebiete

Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können wie folgt durchgeführt werden:

  • als nationale Projekte, d. h. Projekte, an denen Einrichtungen aus nur einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland beteiligt sind;
  • als (regionale) Projekte, an denen mehrere Länder innerhalb einer einzigen förderfähigen Region beteiligt sind;
  • als Projekte, an denen mehrere Länder aus mehr als einer förderfähigen Region (regionenübergreifend) beteiligt sind. Regionenübergreifende Projekte müssen Prioritätsbereiche betreffen, die für alle beteiligten Regionen relevant sind, ihre Relevanz für jede Region nachweisen und dies durch eine detaillierte Analyse der gemeinsamen Bedürfnisse und Ziele begründen.

Die Mittel für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich werden zur Unterstützung folgender Projekte verwendet:

  • Nationale und regionale Projekte: Voraussichtlich 90 % der Budgets der Aktion
  • Regionenübergreifende Projekte: Voraussichtlich 10 % der Budgets der Aktion

Ziel der Aktion ist es, eine thematische Vielfalt von Projekten und eine ausreichende geografische Vertretung innerhalb einer Region in Bezug auf die Anzahl der Projekte pro Land zu unterstützen.

Für jede Region gibt es ein festgelegtes Budget. Bei Subsahara-Afrika kann kein Land mehr als 8 % der Mittel erhalten, die der Region zugewiesen wurden.

Weitere Informationen zu den verfügbaren Beträgen sind auf dem Portal „Funding and Tender Opportunities“ (FTOP) veröffentlicht: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home.

Projektbereiche

Um auf die verschiedenen Herausforderungen in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern reagieren zu können, besteht die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich aus drei spezifischen Aktionsbereichen:

Bereich 1 – Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung

Ziel dieses Bereichs ist es, weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen und kleine Akteure für die Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich zu gewinnen, um den Zugang für erstmals unterstützte Organisationen1  zu erleichtern. Diese Partnerschaften sollten für Hochschuleinrichtungen und Organisationen mit geringerer operativer Kapazität in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern einen ersten Schritt darstellen, um Zugang zu den Mitteln zu erhalten und diese zu verbessern, damit sie Menschen mit geringeren Chancen erreichen können. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs werden Kleinprojekte zur Verringerung des Internationalisierungsgefälles zwischen Hochschuleinrichtungen aus förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern aus demselben Land oder derselben Region finanziert. Die Projekte, die unter diesen Aktionsbereich fallen, sind in erster Linie auf folgende Bereiche in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet:

  • Hochschuleinrichtungen aus den am wenigsten entwickelten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
  • Hochschuleinrichtungen in abgelegenen Regionen/Gebieten von nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
  • neue Programmteilnehmende oder weniger erfahrene Hochschuleinrichtungen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern;
  • Studierende und Personal mit geringeren Chancen.

Aktivitäten

Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:

Aktivitäten zur Verbesserung der Leitungs-/Verwaltungskapazitäten der betreffenden Hochschuleinrichtungen, z. B.:

  • mittels Reform und Modernisierung der Hochschulverwaltung, einschließlich der Verbesserung der Dienstleistungen insbesondere für Studierende (Studienberatung, Berufsorientierung usw.);
  • Einrichtung oder Ausbau von Büros für internationale Beziehungen und Ausarbeitung von Internationalisierungsstrategien;
  • Einrichtung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Qualitätssicherungseinheiten und -prozesse/-strategien innerhalb der Hochschuleinrichtungen;
  • mittels Schaffung oder Ausbau der Kapazitäten von Planungs- und Evaluierungsstellen;
  • mittels Verbesserung der Mechanismen für die Kommunikation und Verbreitung von Ergebnissen aus internationalen Kooperationsprojekten;
  • mittels Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Personal.

Aktivitäten zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und relevanten Bildung, wie z. B.:

  • Module oder Studiengänge, technische oder berufliche Ausrichtungen von Programmen;
  • Einrichtung von Intensivstudienprogrammen, die Studierende und Lehrkräfte der teilnehmenden Hochschuleinrichtungen für kürzere Studienabschnitte zusammenbringen;
  • Entwicklung von Kapazitäten für Postgraduierte und akademisches Personal sowie Förderung ihrer Mobilität;
  • Durchführung von Schulungskursen für das akademische Personal von Hochschulen;
  • Schaffung von Synergien und Stärkung der Verbindungen zum Unternehmenssektor und zu privaten oder öffentlichen Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt und in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und im Jugendbereich tätig sind.

Aktivitäten, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit von Studierenden/Personal mit geringeren Chancen zu verbessern, wie z. B.:

  • Entwicklung von Fern- und Inklusionslernpfaden und -chancen für benachteiligte Studierende, die sich auf digitale Technologien und E-Learning stützen;
  • Aktualisierung der digitalen Technologie zur Entwicklung spezifischer Dienste, die gleiche und gerechte Lernchancen für Studierende mit Behinderungen gewährleisten sollen;
  • Förderung von Initiativen, die auf eine positive Diskriminierung abzielen, indem Frauen und ethnische/religiöse Minderheiten gestärkt werden;
  • Entwicklung von Initiativen zur Beseitigung von Hindernissen für benachteiligte Gruppen beim Zugang zu Lernmöglichkeiten;
  • Beitrag zur Schaffung inklusiver Umgebungen, die Chancengleichheit und Gleichstellung fördern und den Bedürfnissen der breiteren Gemeinschaft gerecht werden.

Bereich 2 – Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung

Projekte im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen neue Ansätze und Initiativen in der Hochschulbildung einführen, die auf Peer-Learning und dem Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren beruhen, die nicht nur die Einrichtungen, sondern auch die Gesellschaft insgesamt betreffen. . Durch die Projektergebnisse sollen über die Projektlaufzeit hinaus erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die betreffenden Hochschuleinrichtungen erzielt werden, und diese Auswirkungen sollen somit der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.

Bei diesen Projekten werden insbesondere die folgenden Elemente zum Nutzen der Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern kombiniert:

  • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagenen Projekte mit der Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Arbeitgeber und dem Angebot der Hochschuleinrichtungen befassen und ganzheitliche Lösungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden vorschlagen. Dies kann durch die Durchführung umfassender Maßnahmen erreicht werden, die Folgendes umfassen: 
    • die Gestaltung innovativer Lehrpläne und die Einführung innovativer Elemente in die bestehenden Lehrpläne;
    • die Anwendung innovativer Lern- und Lehrmethoden (d. h. lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen);
    • die aktive Auseinandersetzung mit der Geschäftswelt und der Forschung, die Organisation von Weiterbildungsprogrammen und Aktivitäten mit und in Unternehmen;
    • die Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen, um eine wirksame Vernetzung in den Bereichen Forschung und wissenschaftliche und technologische Innovation zu erreichen.
  • Die Förderung von Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Motoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden. Die Projekte sollten die Hochschuleinrichtungen dabei unterstützen, institutionelle Reformen zu entwickeln und durchzuführen, die sie demokratischer, integrativer, gerechter, stärker rechenschaftspflichtig und zu vollwertigen Bestandteilen der Zivilgesellschaft machen. Zu den institutionellen Reformen gehören neue Leitungs- und Managementsysteme und ‑strukturen, Bereitschaft in Bezug auf digitale Kompetenzen, moderne Universitätsdienste, Qualitätssicherungsprozesse, Instrumente und Methoden für die Professionalisierung und berufliche Entwicklung der Führungskräfte und des akademischen, technischen und administrativen Personals. Die Entwicklung des unternehmerischen Denkens und die Verbesserung der Kompetenzen und Fähigkeiten innerhalb der Einrichtungen sind Schlüsselaspekte für den Erfolg dieses Aktionsbereichs. Das Erlernen von Querschnittskompetenzen, die Ausbildung zum Unternehmertum und die praktische Anwendung unternehmerischer Fähigkeiten werden es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Ressourcen in den Dienst ihrer lokalen/nationalen/regionalen Gemeinschaften zu stellen.

Aktivitäten

Die vorgeschlagenen Aktivitäten und Projektergebnisse sollten einen klaren Mehrwert für die angestrebten Begünstigten haben. Es folgt eine nicht erschöpfende Liste möglicher Aktivitäten:

  • Entwicklung, Erprobung und Anpassung innovativer Lehrpläne in Bezug auf Inhalte [Schlüsselkompetenzen und fächerübergreifende Fähigkeiten (Unternehmertum, Problemlösung, grüne Arbeitsplätze usw.)], Struktur (modular, gemeinsam ...) und Lehr-/Lernmethoden [einschließlich des Einsatzes von offenem und flexiblem Lernen, virtueller Mobilität, offenen Bildungsressourcen, gemischten Lernformen, Massive Open Online Courses (MOOC) usw.];
  • Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer Lernmethoden, -werkzeuge und -materialien (z. B. neue multidisziplinäre Lehrpläne, lernerzentriertes und wirklich problemorientiertes Lehren und Lernen) durch praktische Ausbildung und Praktika von Studierenden;
  • Einführung von Reformen nach dem Vorbild von Bologna (dreistufiges Zyklussystem, Transparenzinstrumente wie Leistungspunktesysteme und Diplomzusatz, Qualitätssicherung, Bewertung, nationale/regionale Qualifikationsrahmen, Anerkennung früherer und nichtformaler Lernerfahrungen usw.) auf institutioneller Ebene;
  • Einführung von praktischen Ausbildungsprogrammen, Praktika und Studien zu realen Fällen in Wirtschaft und Industrie, die vollständig in den Lehrplan integriert, anerkannt und angerechnet werden;
  • Einführung von dualen Lernsystemen, die ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung im Sekundarbereich II verbinden, als Mittel zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen;
  • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (Studierende, Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam);
  • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
  • die Schaffung von Zentren und Gründerzentren für Innovation, Technologietransfer und Unternehmensgründungen sowie die Integration von Bildung, Forschung und Innovation auf institutioneller/regionaler/nationaler Ebene unterstützen;
  • Entwicklung und Erprobung von Weiterbildungsprogrammen und -aktivitäten mit und in Unternehmen;
  • Verfahren zur Erprobung und Prüfung innovativer Maßnahmen; befristeter Austausch von Studierenden, Forschern, Lehr- und Unternehmenspersonal; Bereitstellung von Anreizen für die Einbeziehung von Unternehmenspersonal in Ausbildungs- oder Forschungstätigkeiten;
  • Reform der Leitungs- und Managementsysteme und -strukturen auf institutioneller Ebene (einschließlich Qualitätssicherungsmethoden und -systeme, Finanzmanagement und Hochschulautonomie, internationale Beziehungen, Dienstleistungen für Studierende und Beratung, Berufsberatung, akademische und Forschungsgremien usw.);
  • Entwicklung von Strategien und Instrumenten für die Internationalisierung der Hochschulen (internationale Öffnung der Lehrpläne, interinstitutionelle Mobilitätsprogramme) und ihre Fähigkeit zur wirksamen Vernetzung in Forschung, wissenschaftlicher und technologischer Innovation (wissenschaftliche Zusammenarbeit und Wissenstransfer usw.);
  • Entwicklung und Erprobung von Lösungen für dringende soziale Anforderungen, die vom Markt nicht berücksichtigt werden und auf schutzbedürftige Gruppen in der Gesellschaft ausgerichtet sind; Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen oder Herausforderungen im Zusammenhang mit Veränderungen von Einstellungen und Werten, Strategien und politischen Maßnahmen, organisatorischen Strukturen und Prozessen, Durchführungssystemen und -diensten;
  • Entwicklung von Lösungen für Herausforderungen sowie von Produkt- und Prozessinnovationen (Studierende, Hochschullehrer und Praktiker gemeinsam);
  • Entwicklung, Anpassung und Bereitstellung von Instrumenten und Methoden für die Fortbildung, Bewertung/Beurteilung, Professionalisierung und berufliche Entwicklung des akademischen und administrativen Personals, für die Erstausbildung von Lehrkräften und die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung.

Förderkriterien – Bereich 1 und Bereich 2

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) öffentliche oder private Rechtsträger sein, die unter die folgenden Kategorien fallen:

  • Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen,
  • auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen

Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:

  • einem EU-Mitgliedstaat,
  • einem mit dem Programm assoziierten Drittland,
  • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: 2 , 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.

Koordinator

Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein.

Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:

  • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen Einrichtungen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen3 .

Zusammensetzung von Konsortien

Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein:

Nationale Projekte (nur für die Regionen 24 , 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9):

  • mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
    • aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein;
  • nur ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland;
  • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Mehrländerprojekte (für alle förderfähigen Regionen):

  • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
    • aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein;
  • mindestens zwei förderfähige nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer. aus jedem dieser Länder müssen mindestens 2  Hochschuleinrichtungen6  beteiligt sein. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer können aus der gleichen Region (regionale Projekte) oder aus verschiedenen Regionen (regionenübergreifende Projekte) stammen;
  • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien:

In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den Ländern der Organisationen durchgeführt werden, die am Projekt beteiligt sind.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 24 oder 36 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Bereich 1

  • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-CBHE
  • Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2024-CBHE-STRAND-1

Bereich 2

  • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-CBHE
  • Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2024-CBHE-STRAND-2

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 8. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Bereich 3 – Strukturreformprojekte

Mit Projekten dieses Aktionsbereichs sollten die Bemühungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, kohärente und nachhaltige Systeme der Hochschulbildung zu entwickeln, unterstützt werden, damit sie ihren sozioökonomischen Bedürfnissen und ihren weitreichenden Bestrebungen zur Schaffung einer wissensbasierten Wirtschaft gerecht werden. Berücksichtigung und Ausweitung erfolgreicher Ergebnisse sowie von Synergien mit laufender oder geplanter Unterstützung in diesem Bereich im Rahmen bilateraler Förderprogramme sind weitere Elemente dieses Bereichs. Strukturreformprojekte sind auf die Bedürfnisse förderfähiger nicht mit dem Programm assoziierter Drittländer ausgerichtet, um nachhaltige systemische und strukturelle Verbesserungen und Innovationen im Hochschulbereich zu unterstützen. Durch die Einbeziehung der zuständigen nationalen Behörden (insbesondere der Bildungsministerien) von Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, der Hochschuleinrichtungen, der Forschungseinrichtungen und anderer relevanter Behörden/Gremien und Interessengruppen werden mit diesen Projekten insbesondere folgende Ziele verfolgt:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und des wechselseitigen Lernens voneinander, um systemische Verbesserungen und Innovationen im Hochschulsektor zu fördern.
  • Förderung integrativer Hochschulsysteme, die Studierenden mit unterschiedlichem Hintergrund die richtigen Bedingungen für den Zugang zum Lernen und für den Erfolg bieten können. Besondere Aufmerksamkeit sollte daher den Menschen mit geringeren Chancen gewidmet werden.
  • Stärkung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern sowie von für die Hochschulbildung zuständigen Einrichtungen und Behörden (insbesondere Ministerien) durch ihre Beteiligung an der Festlegung, Durchführung und Überwachung von Reformprozessen zur Modernisierung ihrer Hochschulsysteme, insbesondere in Bezug auf Qualitätssicherung, Verwaltung und Finanzierung.
  • Ermittlung von Synergien mit laufenden EU-Initiativen in dem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland bzw. in den nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern in von Erasmus+ abgedeckten Bereichen.

Förderkriterien – bereich 3

Förderfähige teilnehmende Organisationen (Wer ist antragsberechtigt?)

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und gegebenenfalls verbundene Einrichtungen) Rechtsträger (öffentlich oder privat) sein, die unter die folgenden Kategorien fallen:

  • Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen,
  • auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen oder Einrichtungen

Diese Einrichtungen müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:

  • einem EU-Mitgliedstaat,
  • einem mit dem Programm assoziierten Drittland,
  • einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer förderfähigen Region. Förderfähige Regionen für diese Aktion: Regionen 1, 27 ​​​​​​​, 38 , 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11.

Koordinator

Von den oben beschriebenen Einrichtungen können nur Hochschuleinrichtungen oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen Koordinatoren eines Antrags auf Förderung einer Aktion zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich sein.

Allgemeine Regeln für Hochschuleinrichtungen:

  • In einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland befindliche Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
  • Hochschuleinrichtungen mit Sitz in förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern müssen von den zuständigen Behörden als solche anerkannt werden, gegebenenfalls zusammen mit den mit ihnen verbundenen Einrichtungen. Sie müssen vollständige Studienprogramme anbieten, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Abschlüssen auf Tertiärniveau führen9 .

Zusammensetzung von Konsortien

Folgende Mindestkriterien für die Zusammensetzung müssen erfüllt sein:

  • Mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierte Drittländer;
    • aus jedem dieser Länder muss mindestens 1 Hochschuleinrichtung beteiligt sein;
  • mindestens ein förderfähiges nicht mit dem Programm assoziiertes Drittland;
    • jedes teilnehmende Land muss mindestens 2 Hochschuleinrichtungen10  und die für die Hochschulbildung im Land zuständige nationale Behörde (z. B. Ministerium) einbeziehen.
  • Die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern muss mindestens genauso hoch sein wie die Zahl der teilnehmenden Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Allgemeine Vorschriften für alle Konsortien:

In Bezug auf die Einhaltung der oben beschriebenen Mindestkriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums gilt eine Organisation von Hochschuleinrichtungen nicht als Hochschuleinrichtung.

Geografischer Ort (Ort der Aktivitäten)

Die Aktivitäten müssen in den Ländern der am Projekt teilnehmenden Organisationen stattfinden.

Projektdauer

Die Projekte sollten normalerweise 36 oder 48 Monate dauern (Verlängerungen sind möglich, wenn sie ordnungsgemäß begründet werden und im Rahmen einer Änderung erfolgen).

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP).

Bereich 3

  • Kennnummer der Aufforderung: ERASMUS-EDU-2024-CBHE
  • Kennnummer Thema: ERASMUS-EDU-2024-CBHE-STRAND-3

Wann ist der Antrag zu stellen?

Antragsteller müssen ihren Antrag bis zum 8. Februar um 17:00:00 Uhr (Brüsseler Zeit) einreichen.

Gewährungskriterien für alle aktionsbereiche

Die Projekte werden im Rahmen eines Verfahrens mit zwei Schritten anhand folgender Kriterien bewertet:

Schritt 1

Relevanz des Projekts - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Zweck: Der Vorschlag bezieht sich eindeutig auf die vorab für die Zielregion(en) festgelegten regionalen Prioritäten und ist für die Ziele und Aktivitäten der Aktion Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich und den einschlägigen Bereich relevant. Der Vorschlag stellt eine angemessene Antwort auf die aktuellen Bedürfnisse und Zwänge des Ziellandes/der Zielländer oder der Zielregion(en) sowie der Zielgruppen und Endbegünstigten dar. Die Bedürfnisse von Teilnehmenden mit geringeren Chancen werden berücksichtigt. Der Vorschlag entspricht den übergeordneten Prioritäten der EU.
  • Werte der EU: Der Vorschlag ist für die Achtung und Förderung der gemeinsamen Werte der EU wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie für die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung relevant.
  • Ziele: Die Ziele beruhen auf einer fundierten Bedarfsanalyse. Sie sind klar definiert und spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitlich begrenzt („SMART“-Kriterien). Sie betreffen Fragen, die für die teilnehmenden Organisationen relevant sind (im Einklang mit der Modernisierungs-, Entwicklungs- und Internationalisierungsstrategie der betreffenden Hochschuleinrichtungen), sowie Entwicklungsstrategien für die Hochschulbildung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.
  • Bezug zu politischen Strategien und Initiativen der EU: Der Vorschlag berücksichtigt und fördert gegebenenfalls die Komplementarität/Synergien mit der Global-Gateway-Strategie (einschließlich Investitionen und anderen Maßnahmen, die von der EU finanziert werden) oder mit anderen Einrichtungen (Gebern, öffentlichen und privaten Einrichtungen).
  • EU-Mehrwert: Aus dem Vorschlag geht hervor, dass ähnliche Ergebnisse ohne die Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und ohne EU-Mittel nicht erzielt werden könnten.

Insbesondere für Bereich 2

Der Vorschlag enthält eine klare Analyse dazu, wie der Interventionsbereich auf prioritäre Bereiche für sozioökonomisches Wachstum und Autonomie in der betreffenden Region eingeht, und sein Schwerpunkt liegt auf innovativen Elementen und dem Stand der Technik entsprechenden Methoden und Techniken in dem festgelegten Interventionsbereich.

Insbesondere für Bereich 3

Mit dem Vorschlag wird eine Reform und Modernisierung der Hochschulsysteme im Einklang mit den Entwicklungsstrategien der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer bezweckt.

Qualität der Projektkonzeption und -durchführung - (Höchstpunktzahl 30 Punkte)

  • Kohärenz: Die Projektkonzeption gewährleistet insgesamt die erforderliche Übereinstimmung zwischen Projektzielen, Methodik, Aktivitäten und dem vorgeschlagenen Finanzrahmen. Der Vorschlag ist zusammenhängend und verständlich aufgebaut und beschreibt geeignete Aktivitäten, die den ermittelten Bedürfnissen und den zu den erwarteten Ergebnissen entsprechen.
  • Methodik: Die Logik der Maßnahme ist von guter Qualität, die geplanten konkreten Leistungen und Resultate sind kohärent und realisierbar, und die wichtigsten Annahmen und Risiken wurden eindeutig ermittelt. Struktur und Inhalt der Logical Framework Matrix (LFM) sind angemessen, d. h. die Auswahl objektiv überprüfbarer Indikatoren, die Verfügbarkeit von Daten, Ausgangsdaten, Zielwerte usw.
  • Arbeitsplan: Qualität und Wirksamkeit des Arbeitsplans, einschließlich der Frage, inwieweit die den Arbeitspaketen zugewiesenen Ressourcen den darin vorgesehenen Zielen und Arbeitsergebnissen entsprechen; Das Verhältnis zwischen den Ressourcen und den erwarteten Ergebnissen ist angemessen und der Arbeitsplan ist realistisch, mit genau definierten Aktivitäten, Zeitplänen, klaren Ergebnissen und Meilensteinen.
  • Finanzrahmen: Der Vorschlag ist kosteneffizient und die für eine erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Finanzmittel sind vorgesehen.
  • Qualitätskontrolle: Kontrollmaßnahmen (laufende Qualitätsbewertung, Peer-Reviews, Benchmarking, Aktionen zur Abschwächung der Risiken usw.) und Qualitätsindikatoren gewährleisten eine hochwertige Durchführung des Projekts.
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Das Projekt ist umweltfreundlich gestaltet und bezieht grüne Praktiken (z. B. umweltfreundliches Reisen) in die verschiedenen Projektphasen ein

Qualität der Partnerschaft und der Kooperations­vereinbarungen - (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Management: Es werden klare Regelungen für das Projektmanagement getroffen. Zeitvorgaben, Führungsstrukturen, Organisation, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind klar definiert und realistisch.
  • Zusammensetzung: Die Partnerschaft umfasst eine angemessene Mischung von Organisationen mit den erforderlichen Kompetenzen, die für die Ziele des Vorschlags und die Besonderheiten des Bereichs relevant sind; Der Vorschlag umfasst ein möglichst breites Spektrum an nichtakademischen Partnern. Für Länder der Region 2: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen aus Regionen außerhalb der Hauptstadt und/oder aus ländlichen Regionen und/oder abgelegenen Regionen einbeziehen. Für Länder der Regionen 5a, 6, 7a und 8a: Bei den Bereichen 1 und 2 haben Projekte Priorität, die Hochschuleinrichtungen oder Organisationen aus den am wenigsten entwickelten Ländern einbeziehen.
  • Aufgaben: Die Rollen und Aufgaben werden auf der Grundlage des spezifischen Know-hows, der Profile und der Erfahrung der einzelnen Partner zugewiesen und sind angemessen.
  • Zusammenarbeit: Es werden wirksame Mechanismen vorgeschlagen, um eine effiziente Zusammenarbeit, Kommunikation und Konfliktlösung zwischen den Partnerorganisationen und allen anderen Beteiligten zu gewährleisten.
  • Engagement: Die Beiträge der Partner aus dem Hochschulbereich sind erheblich, sachdienlich und ergänzen einander. Aus dem Vorschlag gehen die Beteiligung, das Engagement und die Eigenverantwortung der Partner für die spezifischen Ziele und Ergebnisse des Projekts hervor, insbesondere derjenigen aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern.

Insbesondere für Bereich 2

An dem Vorschlag sind einschlägige nichtakademische Organisationen und Akteure beteiligt, die einen innovativen Mehrwert für die Ziele des Vorschlags erbringen werden. Bei Vorschlägen zur Unterstützung von Wertschöpfungsketten in wichtigen vorrangigen Investitionsbereichen auf nationaler oder regionaler Ebene wird der Privatsektor in die Partnerschaft einbezogen und auf allen erforderlichen Ebenen klar eingebunden.

Insbesondere für Bereich 3

Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die für die Hochschulbildung zuständigen nationalen Behörden stark in die Lenkung und Durchführung der Maßnahme eingebunden sind.

Nachhaltigkeit, Wirkung und Verbreitung der erwarteten Ergebnisse - (Höchstpunktzahl 20 Punkte)

  • Nutzung der Projektergebnisse: Aus dem Vorschlag geht hervor, wie die Projektergebnisse von den Partnern und anderen Beteiligten genutzt werden, wie Multiplikatoreffekte sichergestellt werden (einschließlich der Möglichkeit, die Ergebnisse der Maßnahme auf sektoraler, lokaler/regionaler/nationaler oder internationaler Ebene zu wiederholen und auszuweiten), und er sieht Mittel vor, um die Nutzung während und nach der Projektfinanzierung zu messen.
  • Verbreitung: Der Vorschlag beinhaltet einen klaren und effizienten Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und sieht geeignete Aktivitäten mit entsprechenden Zeitvorgaben sowie Instrumente und Kanäle vor, damit die Ergebnisse während der Durchführung des Projekts und darüber hinaus wirksam und zum Nutzen von betroffenen Interessenträgern und nicht beteiligten Akteuren verbreitet werden und um betroffene Interessenträger zu gewinnen.
  • Wirkung: Der Vorschlag gewährleistet eine spürbare Wirkung auf die Zielgruppen und die einschlägigen Akteure auf lokaler, nationaler oder regionaler Ebene. Der Vorschlag enthält Maßnahmen sowie Zielvorgaben und Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und Bewertung der erwarteten (kurz- und langfristigen) Wirkung auf individueller, institutioneller oder Systemebene.
  • Nachhaltigkeit: Im Vorschlag wird erläutert, wie die Projektergebnisse finanziell (nach Ablauf der Projektfinanzierung) und institutionell (Fortführung der Aktivitäten und Dienste) aufrechterhalten werden, wie die lokale Eigenverantwortung gewährleistet wird und gegebenenfalls wie der Privatsektor während und nach der Projektfinanzierung eingebunden wird.

Insbesondere für Bereich 1

  • Der Vorschlag gewährleistet eine kontinuierliche und nachhaltige Reaktion auf die bestehenden Barrieren und eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Studierenden/Bediensteten mit geringeren Chancen zu den von den Hochschulen angebotenen Lernmöglichkeiten und Ressourcen.
  • Es ist wahrscheinlich, dass der Vorschlag die internationalen Kooperationskapazitäten von Einrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern erhöht.

Insbesondere für Bereich 2

  • Der Vorschlag hat erhebliche Auswirkungen auf die Einrichtungen der nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer, insbesondere auf die Entwicklung ihrer Innovationskapazitäten und auf die Modernisierung ihrer Verwaltung, indem sie sich der Gesellschaft im Allgemeinen, dem Arbeitsmarkt und der Welt im Besonderen öffnen.
  • Aus dem Vorschlag wird klar, dass er weitreichendere Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder den Wirtschaftssektor haben kann.

Insbesondere für Bereich 3

  • Der Vorschlag zeigt auf, wie die Projektergebnisse zu politischen Reformen oder zur Modernisierung der Hochschulbildung auf Systemebene führen werden.

Die Anträge können bis zu 100 Punkte erreichen. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen die Vorschläge mindestens 60 Punkte (von insgesamt 100 Punkten) erreichen. Außerdem muss jeweils mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl in jeder der oben genannten Kategorien von Gewährungskriterien erreicht werden (d. h. mindestens 15 Punkte in den Kategorien „Relevanz des Projekts“ und „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“, 10 Punkte in den Kategorien „Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen“ und „Wirkung“).

Gleichrangige Vorschläge werden entsprechend der Punktzahl priorisiert, die sie für das Gewährungskriterium „Relevanz“ erhalten haben. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Qualität der Projektkonzeption und ‑durchführung“ vergebenen Punktzahl. Sind diese Punktzahlen gleich, erfolgt die Einstufung nach der für das Kriterium „Wirkung“ vergebenen Punktzahl.

Entsteht auf diese Weise keine Rangfolge, so können nun das gesamte Projektportfolio und die Schaffung positiver Synergieeffekte zwischen den Projekten oder andere Faktoren in Bezug auf die Ziele der Aufforderung berücksichtigt werden. Diese Faktoren werden im Panelbericht festgehalten.

Anschließend werden die Vorschläge in absteigender Reihenfolge nach Regionen und Bereich gereiht.

Schritt 2

In einem zweiten Schritt wird bzw. werden bei Vorschlägen, die der Bewertungsausschuss für eine Finanzierung vorschlägt (und die auf der Reserveliste stehen), die EU-Delegation(en) in den betreffenden förderfähigen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern konsultiert.

Nur für Projekte, die die Konsultation der EU-Delegation(en) erfolgreich durchlaufen haben, wird eine EU-Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Mittel pro Region gewährt.

Für jeden der drei Bereiche ist ein vorläufiger Richtwert der vorgesehenen Mittel festgelegt, wobei jedoch eine Übertragung von Mitteln von einem Bereich auf einen anderen möglich ist.

Weitere angaben

Mit der Bewilligung eines Antrags ist keine Verpflichtung zur Gewährung einer finanziellen Unterstützung in der vom Antragsteller beantragten Höhe verbunden. Die beantragte Finanzhilfe kann nach Maßgabe der konkreten Finanzregeln für die Aktionsbereiche und aufgrund der Bewertungsergebnisse reduziert werden.

Generell – und innerhalb der Beschränkungen bestehender nationaler und europäischer Rechtsrahmen – sind die Ergebnisse als freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) zugänglich zu machen und auf einschlägigen Plattformen der jeweiligen Berufs- oder Branchenverbände oder der zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Im Vorschlag wird erläutert, wie die erstellten Daten, Materialien, audiovisuellen Medien und Aktivitäten auf sozialen Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Einrichtung eines projekts

Die folgenden Punkte sollten berücksichtigt werden:

1. Engagement der Partnereinrichtungen für das Projekt

Ein wirksames Projekt für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich muss eine starke Beteiligung aller Partnereinrichtungen sicherstellen, insbesondere derjenigen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern. Die gemeinsame Ausarbeitung des Vorschlags schärft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Projektergebnisse und verbessert die Nachhaltigkeit des Projekts. Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich können „assoziierte Partner“ beteiligen, die zur Umsetzung spezifischer Projektaufgaben/-aktivitäten beitragen oder die Verbreitung der Projektergebnisse und die Nachhaltigkeit des Projekts unterstützen. Vertraglich gesehen sind assoziierte Partner keine Mitglieder der Partnerschaft und erhalten keine Finanzmittel.

2. Bedarfsanalysen

Die Bedarfsanalyse ist der erste wichtige Schritt bei der Entwicklung eines Vorschlags für den Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich. Der Zweck einer Bedarfsanalyse besteht darin, die Bereiche zu ermitteln, die gestärkt werden müssen, und die Gründe für die Lücken in diesen Bereichen zu ermitteln. Dies wiederum bildet die Grundlage für die Konzeption geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Lücken und damit zum Aufbau der Kapazitäten der Hochschulen.

3. Durchführung und Überwachung

Sobald die Bedarfsanalyse abgeschlossen ist, kann ein Umsetzungsplan erarbeitet werden, um die festgestellten Lücken zu schließen.

Folgende Kernelemente sind hierbei zu berücksichtigen:

  • Modernisierung / neue Lehrpläne: Insbesondere bei Projekten, die eine Weiterentwicklung der Lehrpläne umfassen, werden Maßnahmen zur Weiterbildung des Lehrpersonals und die Bearbeitung hiermit verbundener Aspekte erwartet, wie die Qualitätssicherung und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen dank Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt. Die Studiengänge sollten vor Ende der Projektlaufzeit offiziell akkreditiert und/oder lizenziert werden. Der Unterricht in neuen oder aktualisierten Kursen muss während der Projektlaufzeit mit einer angemessenen Zahl von Studierenden und umgeschulten Lehrkräften beginnen und mindestens während eines Drittels der Projektlaufzeit durchgeführt werden. Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Lehrplan-Reformprojekten können sich ebenfalls auf das Verwaltungspersonal, wie das Bibliotheks-, Labor- und IT-Personal beziehen. Es wird dringend empfohlen, in den modernisierten Lehrplänen Praktika für Studierende in Unternehmen vorzusehen. Die Praktika müssen von angemessener Dauer sein, um den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zu ermöglichen.
  • Einbeziehung der Studierenden: Die Projekte sollten die Einbeziehung von Studierenden vorsehen (z. B. bei der Ausarbeitung neuer Studienprogramme), und zwar nicht nur während der Test-/Pilotphase des Projekts.
  • Mobilität von Personal und Studierenden: Die Mobilitätsmaßnahmen müssen in erster Linie auf Studierende aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern und auf Personal aus nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern ausgerichtet sein und wenden sich an: Personal (z. B. Manager, Personal in Forschung und Technologietransfer, technisches und Verwaltungspersonal), das einen offiziellen Vertrag in den begünstigten Einrichtungen hat und an dem Projekt beteiligt ist; Studierende [von Kurzstudiengängen, des ersten Zyklus (Bachelor oder gleichwertig), des zweiten Zyklus (Master oder gleichwertig) und des dritten Zyklus oder Doktoranden], die in einer der begünstigten Einrichtungen eingeschrieben sind. Die Mobilität von Studierenden innerhalb und zwischen EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern ist nicht förderfähig. Die Mobilität muss von angemessener Dauer sein, um das Lernen und den Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten im Einklang mit den Projektzielen zu gewährleisten, und sollte normalerweise mindestens eine Woche dauern. Es ist ratsam, physische Mobilität mit virtueller Mobilität zu kombinieren. Dies kann zur Unterstützung und zur Nachbereitung von Aktivitäten im Rahmen physischer Mobilität beitragen. Außerdem kann auf diese Weise Menschen mit Behinderung oder Menschen mit geringeren Chancen geholfen werden, sich auch an längeren Phasen physischer Mobilität zu beteiligen.
  • Die Qualitätssicherung muss Bestandteil des Projekts sein, um gewährleisten zu können, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich tatsächlich zu den vorgesehenen Ergebnissen führen und eine Wirkung weit über die Partnerschaft hinaus erzielt wird. Es müssen Maßnahmen zur Qualitätskontrolle, einschließlich Indikatoren und Richtwerte, eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Projektdurchführung qualitativ hochwertig, fristgerecht und kosteneffizient ist.
  • Konsortialvereinbarung: Aus praktischen und rechtlichen Gründen wird nachdrücklich empfohlen, interne Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern des Konsortiums zu treffen, die es ermöglichen, außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände zu regeln. Die Vereinbarung könnte zu Beginn des Projekts von den Mitgliedern des Konsortiums unterzeichnet werden.
  • Ausrüstung: Als förderfähige Ausgaben kommt nur die Anschaffung von Ausrüstung in Betracht, die unmittelbar mit den Zielen des Bereichs zusammenhängt, und spätestens zwölf Monate vor dem Ende des Projekts erfolgt ist. Die Ausrüstung ist ausschließlich für Hochschuleinrichtungen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern bestimmt, die Teil der Partnerschaft sind, und muss in das offizielle Verzeichnis der Hochschuleinrichtungen aufgenommen werden, für die sie gekauft wird.
  • Wirkung und Nachhaltigkeit: Es wird erwartet, dass Projekte zum Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich eine langfristige strukturelle Wirkung in den förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern haben. In den Vorschlägen müssen die erwarteten Auswirkungen auf den drei Ebenen (individuell, institutionell und systembezogen), wo dies relevant ist, nachgewiesen werden, und es sollte eine Methodik und ein Instrumentarium zur Messung der Auswirkungen festgelegt werden.
  • Umweltfreundliche Umsetzung: In den Projekten sollten bei der Durchführung der Aktivitäten, einschließlich des Projektmanagements, umweltverträgliche Praktiken berücksichtigt werden. Von den Projekten wird erwartet, dass sie die individuelle verkehrsbezogene CO2-Bilanz der Teilnehmenden systematisch erfassen und berechnen.
  • Freier Zugang: Mit dem Vorschlag sollte sichergestellt werden, dass die erstellten Materialien, Dokumente und Medien durch freie Lizenzen ohne unverhältnismäßige Einschränkungen kostenlos zugänglich gemacht und beworben werden.

Welche regeln bestehen für die finanzierung?

Diese Aktion folgt dem Modell einer Finanzierung durch Pauschalbeträge. Die Höhe des Zuschusses in Form eines einmaligen Pauschalbeitrags wird für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des geschätzten Budgets für die vom Antragsteller vorgeschlagene Aktion bestimmt. Die gewährende Behörde legt den Pauschalbetrag für jede Finanzhilfe auf der Grundlage des Vorschlags, des Bewertungsergebnisses, des Fördersatzes von 90 % und des Höchstbetrags der Finanzhilfe fest.

Die EU-Finanzhilfe pro Projekt beläuft sich auf folgende Beträge:

  • Für Bereich 1 – Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung: zwischen 200 000 EUR und 400 000 EUR pro Projekt
  • Für Bereich 2 – Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung: zwischen 400 000 EUR und 800 000 EUR pro Projekt
  • Für Bereich 3 – Strukturreformprojekte: zwischen 600 000 EUR und 1 000 000 EUR pro Projekt

Wie wird der Pauschalbetrag für das Projekt bestimmt?

Die Antragsteller müssen eine im Antragsformular enthaltene Tabelle mit einer detaillierten Kostenaufstellung ausfüllen und dabei die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Die Kostenaufstellung sollte so detailliert wie nötig nach den Begünstigten aufgeschlüsselt und in kohärente Arbeitspakete gegliedert werden (z. B. unterteilt in „Projektmanagement“, „Schulungen“, „Organisation von Veranstaltungen“, „Vorbereitung und Durchführung der Mobilitätsaktivität“, „Kommunikation und Verbreitung“, „Qualitätssicherung“, „Ausrüstung“ usw.).
  • Der Vorschlag muss eine Beschreibung der von jedem Arbeitspaket abgedeckten Aktivitäten/Arbeitsergebnisse enthalten.
  • Zudem muss in dem Vorschlag eine Aufschlüsselung der veranschlagten Kosten vorgenommen werden, aus der der jeweilige Anteil pro Arbeitspaket (und innerhalb jedes Arbeitspakets der den einzelnen Begünstigten und verbundenen Einrichtungen zugewiesene Anteil) ersichtlich ist.
  • Die beschriebenen Kosten können Personalkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten für Ausrüstung und Unteraufträge sowie sonstige Kosten (wie Verbreitung von Informationen, Veröffentlichung oder Übersetzung) umfassen. 
  • Die Kosten für Ausrüstung sollten maximal 35 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen, und die EU-Finanzhilfe wird 100 % der förderfähigen Kosten abdecken.
  • Die Vergabe von Unteraufträgen sollte maximal 10 % der gewährten EU-Finanzhilfe ausmachen.
  • Die finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht förderfähig.
  • Kosten für die an dem Projekt beteiligten Freiwilligen sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß dem Beschluss der Kommission über Kosten je Einheit in Bezug auf Freiwillige11  gewährt.
  • KMU-Einheitskosten sind nicht zulässig.

Zur Bewertung der Vorschläge werden die einschlägigen Standardverfahren verwendet und interne und/oder externe Experten hinzugezogen. Die Experten bewerten die Qualität der Vorschläge auf der Grundlage der in der Aufforderung festgelegten Anforderungen sowie der erwarteten Wirkung, Qualität und Effizienz der Aktion.

Durch diese Förderform wäre es möglich, sich eher auf die zu erbringenden Leistungen als auf die einzusetzenden Ressourcen zu konzentrieren und somit die Qualität und den Grad der Verwirklichung messbarer Ziele in den Mittelpunkt zu stellen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in Teil C „Prüfung der finanziellen Voraussetzungen“ sowie in der Musterfinanzhilfevereinbarung, die auf dem Portal für Ausschreibungen und Finanzierungsmöglichkeiten der Kommission (Funding and Tender Opportunities Portal, FTOP) verfügbar ist: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home

  • 1 Siehe Definition des Begriffs „Erstmals unterstützte Organisation“ in Teil D – Glossar. ↩ back
  • 2 Regionen 1, 2 ↩ back
  • 3 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. ↩ back
  • 4 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. ↩ back
  • 5 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. ↩ back
  • 6 Ausnahme: siehe vorherige Fußnote. ↩ back
  • 7 Organisationen aus Belarus (Region 2) sind nicht zur Teilnahme an dieser Aktion berechtigt. ↩ back
  • 8 Organisationen aus Syrien (Region 3) sind nicht zur Teilnahme an diesem Bereich berechtigt. ↩ back
  • 9 Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), 2013, tertiäre Bildung, mindestens Stufe 5. Postsekundäre nichttertiäre Bildungsabschlüsse der ISCED 2011 Stufe 4 werden nicht akzeptiert. ↩ back
  • 10 Ausnahme: In nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern, in denen es im ganzen Land weniger als fünf Hochschuleinrichtungen gibt, die von den zuständigen nationalen Behörden anerkannt wurden, oder in Fällen, in denen eine einzige Hochschuleinrichtung über 50 % der Gesamtzahl der Studierenden im Land stellt, werden Anträge mit nur einer Hochschuleinrichtung aus diesen Ländern akzeptiert. ↩ back
  • 11 https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2019)2646&lang=de ↩ back
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